Berufsunfähigkeit oder Dienstunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit und die Dienstunfähigkeit sind zwar zwei verschiedene Versicherungsfälle, lassen sie sich aber miteinander vergleichen und haben einige Parallelen. Welche Unterschiede es gibt und worauf Du achten musst, kannst Du hier Nachlesen. 

Berufsunfähigkeit

Die Berufsunfähigkeit beschreibt kurz und knapp einen Zustand, in dem die versicherte Person aufgrund von einer Krankheit, Verletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls ihren zuletzt ausgeübten Beruf auf Dauer (mindestens sechs Monate) nicht mehr ausüben kann. Dies beinhaltet auch andere berufliche Tätigkeiten, die der Ausbildung, den Fähigkeiten oder der bisherigen Lebensstellung entsprechen. Wichtig ist, dass dieser Zustand von einem qualifizierten Arzt* festgestellt werden muss.  

Für die BU gibt es keine unmittelbare gesetzliche Absicherung. Hier kann unter Umständen die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zum Tragen kommen. Deshalb empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.  

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Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Berufsunfähigkeitsversicherung muss privat abgeschlossen werden. Oft sind diese bereits als Zusatzversicherung an andere Versicherungsverträge, wie zum Beispiel an die Lebens- oder Rentenversicherung angebunden. Nicht immer muss man also eine eigene bzw. selbstständige Versicherung abschließen. Die Versicherung greift bei allen Krankheiten physisch und psychisch, die für eine Berufsunfähigkeit sorgen können. Stellt der behandelnde Arzt* fest, dass die versicherte Person dauerhaft berufsunfähig ist, können die Leistungen der Versicherung direkt in Anspruch genommen werden.  

Zwar kommt es auf die jeweiligen Vertragsbedingungen an, aber in der Regel wird dem BU-Versicherten eine monatliche Rente, auch Berufsunfähigkeits-Rente (BU-Rente) genannt, bezahlt und er wird von den monatlichen Beitragszahlungen befreit. Die Rente wird maximal bis zum Erreichen der vertraglich vereinbarten Altersgrenze ausbezahlt. Übrigens kann statt einer monatlichen Zahlung auch eine Einmalzahlung oder Abfindung gezahlt werden. Da solche Zahlungen aber oft nachteilig für die versicherte Person sind, sollten sie immer genau überprüft werden.   

Ein Arzt sitzt an seinem Schreibtisch und tipp etwas in sein Tablet ein.

Dienstunfähigkeit

Dienstunfähigkeit betrifft alle Beamten*, zum Beispiel Lehrkräfte, Soldaten* oder Polizisten*, die ihrem Dienst wegen ihrem körperlichen Zustand oder aus anderen gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr nachgehen können. Somit werden diese in den vorzeitigen Ruhestand entlassen. Die Dienstunfähigkeit kann nur durch einen Amtsarzt* festgestellt werden.  

Für Beamte* auf Lebenszeit gilt der Anspruch auf ein dienstliches Ruhegehalt durch den Dienstherrn*. Voraussetzung hierfür ist, dass der Beamte* bereits mindestens fünf Jahre im Dienst tätig war. Da dies in vielen Fällen nicht ausreicht, um den individuellen Lebensstandard zu halten, ist es auch für verbeamtete Personen durchaus sinnvoll, eine private Dienstunfähigkeitsversicherung, kurz DU-Versicherung, abzuschließen. In welchen Fällen der Beamte die Leistungen der Versicherung beanspruchen kann, wird durch die DU-Klausel bestimmt. 

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Begrenzte Dienstfähigkeit

Eine begrenzte Dienstfähigkeit, im Volksmund auch als Teildienstfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit bekannt, liegt dann vor, wenn der Beamte*, noch zu mindestens fünfzig Prozent dienstfähig ist. In diesem Fall kann er* seinem Dienst noch zu über der Hälfte der geregelten Arbeitszeit nachkommen oder aber ein anderes Amt ausführen.  

Kann die versicherte Person ihrer beruflichen Tätigkeit nur noch zum Teil nachgehen, dann gilt sie als teildienstunfähig.  

Ein Mann im Anzug tippt etwas in einen Taschenrechner ein.

Private Dienstunfähigkeitsversicherung 

Da das dienstliche Ruhegehalt, welches den Beamten* durch den Dienstherrn* bezahlt wird, meistens nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten, ist es für Beamte* sinnvoll, eine Dienstunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Kommt es zur Dienstunfähigkeit, wird dem Versicherten* monatlich eine Dienstunfähigkeitsrente ausbezahlt. Die Höhe dieser Zahlung wird vorhervertraglich geregelt. Auch hier wird die versicherte Person von den monatlichen Beitragszahlungen befreit.  

Insbesondere Beamte* auf Widerruf oder Probe sollten an eine Dienstunfähigkeitsversicherung denken, da sie keinen Anspruch auf das dienstliche Ruhegehalt haben.  Die Berufsunfähigkeit und die Dienstunfähigkeit betreffen also zwei verschiedene Arbeitergruppen*. Nur Beamte* können als dienstunfähig gelten. Trotzdem haben nicht alle Beamte* Anspruch auf die staatliche Absicherung in Form des monatlichen Ruhegehalts. Eine gute Entscheidung für angehende Beamte* aber auch für Personen, die bereits verbeamtet sind, kann daher die kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung sein.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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