BU-Rente bei Berufsunfähigkeit durch Long-Covid

Nach der Corona-Pandemie leiden Stand 2022 rund 37,6 % der Menschen, die wegen der COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus lagen, unter den Langzeitfolgen der Infektion, wie zum Beispiel dem Post-Covid-Syndrom. Wusstest Du, dass die Infektion mit dem Coronavirus als Berufskrankheit und Arbeitsunfall gelten kann? Kannst Du bei einem schweren Verlauf von COVID-19 ein Recht auf Berufsunfähigkeitsrente haben? Erfahre hier mehr über die Ansprüche von Beschäftigten bei Langzeitfolgen durch Corona. 

Was ist das Long-COVID-/Post-COVID-Syndrom?

Wenn Du an COVID-19erkrankt warst und nach der typischen Krankheitsphase von vier Wochen immer noch an gesundheitlichen Beschwerden leidest, dann können diese als Symptome von Long Covid bezeichnet werden.

Wenn Du darüber hinausnach über 12 Wochen nach der Covid-Erkrankung noch unter den Corona-Folgen leidest, dann können diese Symptome sowohl als Long-Covid als auch als Post-Covid bezeichnet werden. Lasse unbedingt von einem Arzt* bei bestehenden Beschwerden nach einer Corona-Infektion abklären, ob Du am Long-COVID/Post-COVID-Syndrom leiden könntest. 

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Long-Covid als Arbeitsunfall

Du hast nachweislich intensiven Kontakt mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person im Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit, zum Beispiel engen Kontakt zu einem infizierten Kunden* im Büro gehabt, was zu Deiner Infektion mit COVID-19 geführt hat? Und dann wurde Dir Long-Covid/Post-Covid nachgewiesen? Ein Arbeitsunfall liegt vor.

Du kannst Dich an Deinen Arbeitgeber* wenden, der* dem zuständigen Unfallversicherungsträger die Krankheit melden muss. Es ist sehr wichtig für den Beweis des Zusammenhanges zwischen Unfall und Arbeit, dass Du als betroffene Person einen Bericht zur Vorlage durch Deinen Arbeitgeber* an die gesetzliche Unfallversicherung verfasst und alle Unterlagen aufbewahrst. Die Entschädigungsleistungen können deutlich höher sein als die der gesetzlichen Krankenversicherung.

Mann sitzt im Home-Office mit Kopfschmerzen. Er hält seine Brille in der Hand und reibt sich die Augen.

Long-Covid als Berufskrankheit

Wenn Du mit einem hohen Risiko über eine längere Zeit beziehungsweise ständig im Beruf den Kontakt zu (potenziellen) Corona-Infizierten hast, dann können Infektion mit SARS-CoV-2 und Langzeitfolgen als Berufskrankheit anerkannt werden. Ein Beispiel ist die Arbeit in sozialen Einrichtungen. 

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Arbeitsunfähigkeit durch Long-Covid

Du erhältst bei vorübergehendem Ausfall in einer Dauer von bis zu sechs Wochen nach Ansteckung eine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber*. Ab der siebten Woche nach Arbeitsunfall oder Beginn der Berufskrankheit hast Du Ansprüche auf ein steuerfreies Verletztengeld gezahlt durch die gesetzliche Unfallversicherung in Höhe von 80 % Deines Bruttogehaltes abzüglich anteiliger Versicherungsbeiträge. Nach 78 Wochen kannst Du Verletztenrente bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragen, wenn Du über ein halbes Jahr nach Unfall oder Ausbruch der Krankheit noch zu mindestens 20 % in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert bist.

Für die Beantragung der Leistung bei der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger die BG sind, gibt es keine Frist. Jedoch ist die Chance höher, Leistungen wie das Verletztengeld oder die Verletztenrente durch die gesetzliche Unfallversicherung bei frühzeitiger Beantragung nach dem schädigenden Ereignis zu erhalten, zumal der Nachweis des Zusammenhanges von Verletzung und Beruf noch aktueller und einfacher ist als nach längerer Zeit.

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Meine Rechte bei Berufsunfähigkeit nach Erkrankung mit Corona-Virus

Wenn es Dir nachhaltig gar nicht mehr oder nicht mehr im vollen Umfang möglich ist, Deinem zuletzt ausgeübten Beruf aufgrund der Folgen der Covid-19-Infektionnachzugehen, dann kannst Du bei einer bereits im Voraus abgeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung Ansprüche auf Berufsunfähigkeitsrente haben. Inder Regel hast Du Chancen auf Leistungen bei mehr als 50 % Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE.

Im Falle einer Berufsunfähigkeit gibt es neben der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung zwar ähnliche Maßnahmen des Staates, jedoch zielen diese auf Deine Restleistung am Arbeitsmarkt ab und lohnen sich meistens nicht wirklich.

Wenn auf Arbeitsunfall beziehungsweise Berufskrankheit wegen des Coronavirus SARS-CoV-2 eine Berufsunfähigkeit folgt, dann muss die Leistung in Form einer Berufsunfähigkeitsrente mithilfe eines komplexen Antrages durch Dich bei Deinem Versicherer angefordert werden. Dein Arbeitgeber* hat mit diesem Antrag nichts zu tun.

Es können mehrere Leistungen gleichzeitig bei verschiedenen Anbietern beantragt und bezogen werden, jedoch sinkt die Chance auf Bewilligung der anderen Anträge bei Ablehnung eines Antrages. Das juristische Vorgehen gegen eine solche Ablehnung kann zudem sehr kostenintensiv sein. Die Berufsunfähigkeitsrente wird Dir in der Regel bis zu Beginn der Altersrente gezahlt. Das hängt aber von dem abgeschlossenen Vertrag ab. Je länger die Leistung laufen soll, desto höher ist auch der von Dir zu zahlende wiederkehrende Beitrag. Der Beitrag steigt auch mit höherer vertraglich vereinbarter Leistung. Experten* empfehlen in der Regel den Abschluss mit einer Leistung von 70 % Deines Nettogehaltes.

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Fallstricke im Hinblickauf die BU-Versicherung

  • Deine Ansprüche auf Berufsunfähigkeit können circa alle zwei Jahre überprüft werden. Dir kann die Leistung wieder abgesprochen werden und Du musst dann wieder den monatlichen Beitrag für die Versicherung zahlen.
  • Bestimmte Erkrankungen können aus der Leistung ausgeklammert sein. Achte darauf, dass Corona-Langzeitschäden abgedeckt sind oder hole Dir professionelle Beratung, die den Vertrag prüft.

Wir sind davon überzeugt, dass Du Deine Rechte unabhängig von Deiner finanziellen Situation und Deinem Know-How durchsetzen können solltest. Im Falle eines Arbeitsunfalles und einer Berufsunfähigkeit stehen wir deswegen als informative und finanzielle Stütze an Deiner Seite.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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