Ansprüche bei einem Arbeitsunfall

Arbeitsunfälle sind hauptsächlich Verletzungen, die Du Dir während der Arbeitszeit zuziehst. Aber eben nicht nur! Das deutsche Rechtssystem ist ja gerne etwas komplizierter, so auch in dieser Hinsicht – deshalb haben wir die Thematik der betrieblichen Unfälle für Dich genau unter die Lupe genommen und alle wichtigen Informationen an dieser Stelle zusammengetragen!

Fangen wir mit einem typischen Beispiel an: Du fährst wie jeden Morgen zur Arbeit. Nach dem Betreten Deines Arbeitsgebäudes willst Du Dich auf den Weg an Deinen Arbeitsplatz machen, doch es wurde gerade gewischt. Du stürzt und dabei verletzt Du Dir Deine Schreibhand äußerst unglücklich. Nachdem Erste Hilfe geleistet wurde ist klar: An Arbeit – sei es physisch am Platz oder im Home-Office – ist in den nächsten Wochen nicht zu denken.

Weißt Du über Deine Rechte in solch einer Situation Bescheid? Kannst Du die Begriffe Entgeltfortzahlung und Verletztengeld gut einordnen? Bei einem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft einspringen und Dir können Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zustehen. Hier erklären wir Dir genau, was für Unfälle abgedeckt sind, wer zahlt und wie Du an Dein Geld kommst.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Eine Verletzung, die durch ein von außen einwirkendes Ereignisausgelöst wird und in direktem Zusammenhang mit Deiner beruflichen versicherten Tätigkeit steht – so lautet die offizielle Definition. Diese Art von Unfall ist in unserem deutschen Versicherungssystem von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.

Trotzdem kann es leider etwas schwierig sein, nach einem betrieblichen Unfall an das Dir zustehende Geld zu kommen. Es ist also sehr wichtig, dass klar nachgewiesen werden kann, dass Du Deine Verletzung im Rahmen Deiner Berufsausübung zugezogen hast – dazu gehört zum Beispiel auch ein Unfall, den Du auf dem direkten Weg zu Deiner Arbeitsstätte hattest. Dieser wird als sogenannter Wegeunfall bezeichnet.

Nach einem solchen Unfall erhältst Du zunächst eine Entgeltfortzahlung – diese wird automatisch, wie auch Dein Gehalt von Deinem Arbeitgeber* geleistet. Danach kann Dir Verletztengeld (nicht Krankengeld, hier gibt es Unterschiede) zustehen. Dieses Geld wird Dir nicht von der Krankenkasse, sondern durch die Berufsgenossenschaft gezahlt, da diese als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung fungiert. Du bist also bei allen Verletzungen, die in direktem Zusammenhang mit der Ausübung Deiner Arbeit stehen, über die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) abgesichert.

Wichtig ist dabei immer zu beachten, dass der Zusammenhang zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit klar nachgewiesen werden kann– nur so besteht Dein Versicherungsschutz wirklich. Wenn Du beispielsweise nach der Arbeit noch zum Sport fährst, dann ist dies bereits eine private Handlung, die nicht mehr unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht. Hier greift gegebenenfalls Deine private Versicherung.

Deswegen ist es so essenziell, die Umstände Deines Unfalls umgehend und möglichst detailliert zu dokumentieren und Deinem Arbeitgeber* vorzulegen. Arbeitsunfälle werden im rechtlichen Jargon übrigens auch oft als Betriebsunfälle bezeichnet.

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Arbeitsunfall - wer zahlt? 

Hast Du als Arbeitnehmer* einen Arbeitsunfall, dann werden sowohl die daraus resultierenden Kosten für ärztliche Behandlungen, als auch die potenziellen Kosten einer Arbeitsunfähigkeit von der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) übernommen.

Welche Genossenschaft dabei für Dich verantwortlich ist, hängt von der Branche ab, in der Du tätig bist. Arbeitest Du beispielweise in der Land-und/oder Forstwirtschaft, dann sind die landwirtschaftlichen BGs für Dich zuständig – ist Dein Arbeitgeber* ein wirtschaftliches Unternehmen, dann sind es die gewerblichen BGs.

Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen. Sie sollen die Risiken minimieren, dass überhaupt Arbeitsunfälle und daraus resultierende Arbeitsunfähigkeiten entstehen. So überwachen sie zum Beispiel auch die Arbeitsvorgänge in Unternehmen und können Unfallvermeidungsvorschriften erlassen, die der Prävention von Arbeitsunfällen dienen. Kommt es trotzdem zu einer beruflichen Verletzung, dann unterstützen die BGs Dich finanziell, indem Dir Leistungen gezahlt werden.

Es ist absolut notwendig, Deinen Unfall detailliert zu dokumentieren und diesen Bericht möglichst schnell Deinem Arbeitgeber* vorzulegen. Dieser* meldet den Arbeitsunfall dann nämlich Deiner zuständigen Berufsgenossenschaft. Ein korrekter und genauer Bericht erhöht Deine Chancen, Leistungen (meistens in Form von Zahlungen) zu erhalten.

Das Gehalt, auf das Du auch nach einem Arbeits- oder Wegeunfall angewiesen bist, um Deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird Dir erst mal sechs Wochen lang nach dem Unfall unverändert ausgezahlt. Diese Zahlung erhältst Du wie gewohnt von Deinem Arbeitgeber*. Das ist eine sogenannte Entgeltfortzahlung, die dafür sorgen soll, dass Du Dich frei von finanziellen Sorgen auskurieren kannst. Hast Du nach einem Betriebsunfall mit Folgeschäden und/oder Einschränkungen zu kämpfen, dann kann es sein, dass Du Anspruch auf eine Verletztenrente hast.

Arbeitest Du außerdem in erhöhtem Berufsrisiko, dann kann es sein, dass sich für Dich zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung eine private Unfallversicherung lohnt. Zu besonders gefährlichen Berufen zählt übrigens das Bombenentschärfen und das Fensterputzen, aber auch Soldaten* und Leibwächter* sind besonders hohem Risiko ausgesetzt. Die Lohnfortzahlung, das Verletztengeld (≠ Krankengeld der Krankenkasse) und die Verletztenrente sind alle endlich. Hier kann es sich also auszahlen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen zu haben. Weitere hilfreiche Informationen und Erklärungen zum Thema Berufsunfähigkeit (BU) findest Du hier auf unserer Website.

Person in einem weißen Hemd und eleganter Uhr hält sich den Arm, der in einem Gips ist. Sitzt an einem Tisch mit vielen Blättern, einem Taschenrechner und einem Laptop.

Wie lange erhalte ich Zahlungen der BG nach meinem Arbeitsunfall?

Ab der siebten Wochen nach Deinem Betriebsunfall wird Dir ein steuerfreies Verletztengeld ausgezahlt. Diese Zahlung übernimmt die Berufsgenossenschaft als Dein Versicherungsträger.

Die Höhe des Geldes beträgt 80 % Deines Bruttolohnes abzüglich der Beitragsanteile zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Es wird in der Regel bis einschließlich der 78. Woche bezahlt, sofern Du Dich nicht mehr instationärer Behandlung befindest. In diesen 78 Wochen sind auch die sechs Wochen Lohnfortzahlung mit inbegriffen, die Du als Arbeitnehmer* zu Beginn der Arbeitsunfähigkeit von Deinem Arbeitgeber* erhältst. 

Nach Ablauf der 78. Wochen (und somit des Verletztengeldes) kannst Du bei Deiner Berufsgenossenschaft eine Verletztenrente beantragen. An dieser Stelle kann sich Rechtsbeistand durch einen Anwalt* lohnen: Sollte Dir die Verletztenrente nämlich verwehrt werden, kann Dein Rechtsanwalt* dagegen vorgehen. Genau an dieser Stelle kommen auch wir von Pro:Tec Solutions ins Spiel: Uns ist bewusst, dass die Lohnersatzzahlungen endlich sind und finanzielle Mittel knapp werden können. Deswegen tragen wir die Kosten eines Fachanwaltes* für Dich und helfen Dir dabei, zu Deinem Geld zu kommen.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Wann erhalte ich eine Verletztenrente? 

Die Verletztenrente folgt in der Regel auf das Verletztengeld. Das Verletztengeld erhältst Du, wenn Deine Erwerbsfähigkeit als Arbeitnehmer* auch nach der 26. Woche nach dem Unfall um mindestens 20 % gemindert ist. Geregelt ist dies im § 56 SGB VII. Du als Versicherter* stehst also unter Versicherungsschutz und hast Anspruch auf eine wiederkehrende Zahlung.

In besonderen Fällen kann dann auch eine Stützrente in Betracht gezogen werden. Das heißt: Hast Du mindestens zwei Unfälle beim Ausüben der beruflichen Tätigkeit erlitten, die jeweils zu einer MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) von 10 % geführt haben, dann können die Unfälle sich gegenseitig stützen. Tritt dieser Fall ein, dann kann Dir auch eine Verletztenrente ausgezahlt werden. Brauchst Du für die Durchsetzung Deiner Interessen einen Rechtsanwalt*? Wir vermitteln Dir die richtige Betreuung, tragen die Anwaltskosten und entlasten Dich.

Münzen liegen auf einem Tisch. zusammen mit einer kleinen Pflanze, die daraus wächst.

Wie hoch ist meine Verletztenrente? 

Die Höhe der wiederkehrenden Zahlung an Dich richtet sich nach der Höhe der Minderung der Erwerbstätigkeit (MdE) aufgrund des Unfalls. Außerdem werden auch der Jahresarbeitsverdienst, also zwei Drittel des Bruttoeinkommens der letzten 12 Monate vor dem Unfall in der Berechnung berücksichtigt. 

Führt ein Arbeitsunfall durch schwere Verletzungen bei Dir also zum Beispiel zu einer MdE von 20 %, bei einem Jahresarbeitsverdienst von 60.000€, dann erhältst du pro Jahr 8.000 € Verletztenrente. Das ergibt eine monatliche Rentenzahlung von 667 €. Aufgrund der jährlichen Rentenanpassungen kann sich dieser Betrag auch erhöhen.

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Einmalzahlung nach Arbeitsunfall - Achtung!

Das bringt einige Vor- und Nachteile mit sich, die Du für Dich selbst abwiegen musst. Insbesondere für jüngere Menschen, welche noch eine lange Lebenserwartung und keine Vorerkrankungen haben, aber nach einem schweren Unfall in der Erwerbsfähigkeit gemindert sind, kann eine Einmalzahlung einen Verlust von einer großen Summe Geld bedeuten. Bist Du verunsichert aufgrund dieser Entscheidung und wünschst Dir ein Gespräch mit Experten*? Dann unterstützen wir von Pro:Tec Solutions Dich gerne im Entscheidungsfindungsprozess.

Wichtig zu wissen ist aber, dass man auch nach Erhalt der Einmalzahlung einen Anspruch auf zusätzliche monatliche Rentenzahlungen haben kann. Nämlich dann, wenn die Unfallfolgen sich so stark verschlimmern, dass auch Deine MdE um mehr als 5 % ansteigt. Wenn also aus 20 % nun 30 % MdE werden, dann kannst Du die "neuen" 10 % als Rentenzahlung erhalten oder auch hierzu eine Einmalzahlung wählen.

Statt einer monatlichen Zahlung kannst Du Dir als versicherter Arbeitnehmer* nach einem Unfall auch eine Einmalzahlung von der Berufsgenossenschaft auszahlen lassen.

Im Hintergrund sind zwei Hände und ein Klemmbrett unscharf zu erkennen, im Vordergrund befindet sich ein Stethoskop.

Habe ich Anspruch auf Lohnfortzahlung? 

Du als Arbeitnehmer* hast durch den gesetzlichen Versicherungsschutz bei Deinem Arbeitgeber* im Falle einer Krankheit oder einer Verletzung sechs Wochen lang einen Anspruch auf eine Lohnfortzahlung. Lohnfortzahlung und Entgeltfortzahlung sind übrigens synonym zu verwenden. Du bekommst also nach deutschem Arbeitsrecht im Falle eines Krankschreibens durch einen Arzt* bis zu sechs Wochen lang das normale Nettogehalt ausbezahlt.

Wenn Du nach den sechs Wochen noch nicht wieder arbeitsfähig bist, dann kannst Du das Verletztengeld Deiner Berufsgenossenschaft in Anspruch nehmen. 

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Umschulung nach Arbeitsunfall - die Kosten können übernommen werden!

Bist Du als Arbeitnehmer* aufgrund der Folgen eines Arbeitsunfalls nicht mehr in der Lage, Deiner aktuellen Arbeit nachzugehen, dann kann die Berufsgenossenschaft die Kosten für Deine Umschulung tragen. Diese Umschulung wird auch als eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben bezeichnet.

Auch im Falle einer Berufskrankheit kann die Berufsgenossenschaft eine Umschulung für Dich als versicherte Person finanzieren. Voraussetzung dafür ist, dass Du bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen hast. Ausnahmen bilden Versicherte, die sich gerade in einer Berufsausbildung befinden. 

Um der geschädigten Person einen Erhalt des bisherigen Lebensstandards zu ermöglichen, zahlt die Berufsgenossenschaft zudem ein Übergangsgeld. Wenn Du mindestens ein Kind hast oder pflegebedürftig bist, dann beträgt dieses 75 % des Verletztengeldes, alle anderen Personen erhalten 68%. 

Schwarz-weißes Foto von mehren Händen in verschiedenen Hautfarben und Altersklassen übereinander gestapelt.

Mein Antrag auf Verletztenrente wurde abgelehnt - was soll ich tun?

Eine Ablehnung Deines Antrags auf Rente nach einem Unfall muss von Dir als Arbeitnehmer* nicht akzeptiert werden. Die erste Maßnahme ist es, bei den zuständigen Unfallversicherungsträgern fristgemäß Widerspruch einzulegen. Zeigt der Widerspruch keine Wirkung und wird zurückgewiesen, dann kann der Gerichtsweg eingeschlagen werden.

Hierfür musst Du als versicherte Person zwar keinen Rechtsanwalt* engagieren, lässt Du Dich vor Gericht jedoch von einem geeigneten Anwalt* vertreten, dann erhöht dies Deine Erfolgschancen meistens stark. Es kann also durchaus sinnvoll sein, sich für Rechtsbeistand zu entscheiden. Willst Du, dass ein Gutachten eines bestimmten Arztes* im Gerichtsverfahren eingeholt wird, musst Du hierfür nämlich selbst in die Tasche greifen und die Kosten tragen. Diese Kosten können bei mehreren Tausend Euro liegen. Auch Dein potenzieller Rechtsanwalt* muss von Dir aus eigener Tasche für seine* Leistungen bezahlt werden. Sollte der Fall positiv für Dich als klagende Person ausfallen, könnte es sein, dass Dir die Kosten erstattet werden. 

Ob man den Aufwand einer Klage eingeht, sollte also gut überlegt sein. Die Kosten hierfür sind, auch wenn nur der eigene Anwalt bezahlt werden muss, nicht unbedingt niedrig. Oft fehlt dem Kläger* im Falle eines Arbeitsunfalls das regelmäßige Einkommen und auch die monatliche Rente ist meist nicht hoch genug, um solche Kosten abzudecken. Ein Gerichtsverfahren stellt also eine hohe zusätzliche finanzielle Belastung dar, die viele potenzielle Kläger* direkt abschreckt. Aus diesem Grund gibt es Pro:Tec Solutions: Mit all diesen komplizierten rechtlichen Vorgängen Umzugehen ist unser täglich Brot. Unser Netzwerk aus medizinischen und juristischen Fachkräften kann Dich optimal beraten und wir helfen Dir das bestmögliche und passende Ergebnis für deinen Fall zu erreichen.   Manchmal kann sich auch ohne Klage eine weitere Chance für eine Verletztenrente auftun: Verschlechtert sich Dein körperlicher Zustand, so besteht die Möglichkeit, dass Du auf lange Sicht doch noch Rente erhältst.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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