Deine Ansprüche bei Covid-19 als Arbeitsunfall

Fast jeder zehnte Beschäftigte* geht in Zeiten der Corona-Pandemie und auch in Zeiten steigender Zahlen der COVID-19-Fälle mit einem positiven Test ins Büro. Wer zahlt Dir Leistung, wenn Du Dich ansteckst und ausfällst? Hier fassen wir für Dich Deine Rechte zusammen.

COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit?

Wenn Du Dich direkt bei der Arbeit oder im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit mit COVID-19 ansteckst, dann kann die Infektion unter spezifischen Voraussetzungen als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit anerkannt werden.

Deine Infektion muss innerhalb der versicherten Tätigkeit stattgefunden haben, damit Du bei der Corona-Erkrankung Recht auf Leistung haben kannst. Gerade beim mobilen Arbeiten kann dieser Nachweis eine Hürde auf dem Weg zu der Dir zustehenden Leistung sein.

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Gilt meine Infektion mitSARS-CoV-2 als Arbeitsunfall? 

Der gesetzlichen Unfallversicherung reicht es als Beleg des Zusammenhanges zwischen Erkrankung und Arbeit, wenn Du nachweislich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt warst, weil Du intensiven Kontakt mit einer infizierten Person („Indexperson“) während der beruflichen Tätigkeit gehabt hast.

Zudem muss die Erkrankung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 bei Dir ausgebrochen sein. Hierfür muss Dein Arbeitgeber* einige Nachweise zusammen mit der Meldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einreichen.

Mehrere Personen sitzen um einen Tisch und unterhalten sich.

Definition des „engen Kontaktes“ mit einer betroffenen Person

Es kann für Dich schwierig werden, nachzuweisen, dass Du Dich während der Arbeit und nicht während einer anderen privaten Tätigkeit angesteckt hast, zumal Du einen möglichst genauen Zeitpunkt der Ansteckung und die Indexperson angeben musst. Nur dann kann der Versicherungsschutz greifen.

Bei der Indexperson ist es egal, ob es sich um einen Kunden* ,Arbeitskollegen* oder Geschäftspartner* handelt. Das Robert-Koch-Institut definiert einen engen beziehungsweise intensiven Kontakt wie folgt:

  • Du hattest mehr als zehn Minuten Kontakt zu der Person, ohne dass Du oder die Person einen Mund-Nase-Schutz oder eine FFP2-Maske getragen habt.
  • In Gesprächssituationen kann eine kürzere Zeitspanne als zehn Minuten als Nachweis genügen.
  • Wenn infektiöse Aerosol ein hoher Konzentration im Raum vorliegen, wegen zum Beispiel einer hohen Personenanzahl im Raum, dann kann der Kontakt auch mit Mund-Nase-Schutz oder mit FFP2-Maske nach mehr als zehn Minuten als intensiv gewertet werden.
Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Ansteckung auf der Arbeit – was soll ich tun?

Du solltest einen Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Eine Liste mit D-Ärzten* findest Du im Internet auf der Website der DGUV der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Auch bei leichten Symptomen sollte eine Krankschreibung von mindestens drei Tagen erfolgen. Eine Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit wird für Dich später für den Nachweis des Arbeitsunfalles beziehungsweise der Berufskrankheit nötig werden.

Der D-Arzt* kann Dich auch, wenn nötig, zur weiteren ärztlichen Behandlung an andere Fachärzte überweisen. Auf jeden Fall solltest Du Deine Erkrankung umgehend Deinem Arbeitgeber* mitteilen und dieser sollte dann die Schädigung im Zusammenhang mit dem Betrieb dem Unfallversicherungsträger, nämlich der zuständigen Berufsgenossenschaft, melden.

Außerdem muss der Corona-positive Kontakt, bei dem Du Dich angesteckt hast, der Berufsgenossenschaft benannt werden. Es kann sich hierbei nur um eine oder aber mehrere Personen handeln, mit denen Du 14 Tage vor Deinem positiven Testergebnis intensiven Kontakt im Zusammenhang mit der Arbeit gehabt hast. Der Versicherer* kann auch Dein privates Umfeld beleuchten. Deine Schädigung gilt nur dann als Versicherungsfall, wenn hier nicht ebenfalls infizierte Personen nachgewiesen werden können. So kann eine eindeutige Ansteckung innerhalb der versicherten Tätigkeit belegt werden.

Eine Frau schaut durch einen Text auf einem Papier, das auf einem Clipboard angeheftet ist. Neben ihr sitzt ein Mann in Anzug.

Leistungen bei einem Arbeitsunfall

Du hast Dich im Zusammenhang mit Deinem Beruf mit Corona infiziert. Zunächst besuchst Du den D-Arzt* und erhältst eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das ist eine Krankschreibung, keine Krankmeldung. Die Krankmeldung geht von Dir als Arbeitnehmer* aus und nicht von einem Arzt*.

Dein Arbeitgeber* muss einen Arbeitsunfall bei der zuständigen BG melden und Du musst Nachweise einreichen, damit Du Chance auf Leistung hast. Dann erhältst Du bis zu sechs Wochen nach dem nachgewiesenen Arbeitsunfall eine Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*.

Anschließend wird Dir als Versichertem* ein steuerfreies Verletztengeld in Höhe von 80 % Deines Bruttolohnes abzüglich der Beitragsanteile an Arbeitslosen- und Rentenversicherung ausgezahlt. Dieses Geld wird Dir bis zur 78. Woche nach Unfall gezahlt, sofern Du Dich nicht in stationärer Behandlung befindest. Das ist nicht das Gleiche wie das Krankengeld der Krankenkasse.

Nach Ablauf der 78. Woche kannst Du Verletztenrente bei der zuständigen BG beantragen, solltest Du wegen der COVID-19-Infektion immer noch nicht arbeitsfähig sein. Die Verletztenrente wird Dir gezahlt, wenn Du über die 26. Woche hinaus nach der Schädigung um mindestens 20 % in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert bist. Die Verletztenrente ist in der Höhe des Betrages an dem Bruttoeinkommen zwölf Monate vor dem Unfall gemessen. Es gilt: Zwei Drittel des Bruttoeinkommens werden Dir in der Theorie bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE, gezahlt. Der Betrag wird dann je nach MdE-Höhe ausgezahlt. Schmerzensgeld nach Deiner Ansteckung als Arbeitsunfall zu erhalten ist sehr unwahrscheinlich, denn die Voraussetzung ist, dass Dein Arbeitgeber* die Ansteckung absichtlich herbeigeführt hat. 

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Was tun bei Ablehnung Deines BG-Antrags?

Du als Versicherter* kannst mit einem Rechtsanwalt* gegen die Ablehnung Deines Antrages vorgehen. Rechtsanwaltskosten können schnell in die Höhe schnellen. Wir unterstützen Dich bei der Finanzierung der Durchsetzung Deiner Rechte, indem wir Deine Prozesskosten tragen.

Eine Klage sollte wegen des hohen Aufwandes und der Kosten stets gut überlegt sein. Wenn sich Dein körperlicher Zustand weiter verschlechtert, kannst Du ohne ein rechtliches Vorgehen immer noch Chance auf Bewilligung des Antrages auf Leistung haben.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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