Welche Leistungen kann ich nach einem Burnout beziehen?
Du als Arbeitnehmer* hast bei einer Arbeitsunfähigkeit bis zu sechs Wochen, nachdem Du krank geworden bist, Recht auf Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*. Des Weiteren kannst Du Krankengeld von der gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise Krankentagegeld von der privaten Krankenversicherung erhalten. Die AU-Bescheinigung, die Du von Deinem behandelnden Arzt* erhältst, musst Du bei Krankenkasse und Arbeitgeber* vorlegen.
Wenn Du eventuell bereits nach einer längeren Arbeitsunfähigkeit und etlichen Krankschreibungen an der psychischen Erkrankung des Burnout-Syndroms leidest und wegen der Krankheit Deinem Beruf auf unabsehbare Dauer nicht mehr nachgehen kannst, giltst Du für die Berufsunfähigkeitsversicherung als berufsunfähig. Im Falle einer möglichen Berufsunfähigkeit durch Neurasthenie gibt es die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese lohnt sich jedoch oftmals nicht so sehr wie eine BU-Rente, da sie sich auf Deine Restleistung am Arbeitsmarkt bezieht. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier, wenn Du sie bereits bevor Du krank geworden bist, abgeschlossen hast, finanzielle Abhilfe schaffen.
Bei einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 50 % hast Du grundsätzlich gute Chancen auf eine Berufsunfähigkeitsrente. Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich zahlt, hängt jedoch immer von Deinem individuellen Fall ab. Du musst einen Antrag auf BU-Rente beider Berufsunfähigkeitsversicherung stellen und dem Versicherer* die Neurasthenie betreffenden Arztberichte* und weitere Belege der Diagnose zukommen lassen, damit Du Chance auf monatlich wiederkehrende Zahlungen in Form einer Rente hast.
Experten* empfehlen eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Laufzeit bis zur Altersrente, die Dir dann durch die gesetzliche Rentenversicherung entrichtet wird, und mit einer Zahlung in Höhe von 70 % Deines Nettogehaltes abzuschließen. Bei der Wahl der Berufsunfähigkeitsversicherung solltest Du außerdem darauf achten, dass auch schwere psychische Erkrankungen in den Leistungen mit eingeschlossen sind. Wenn diese ausgeklammert sind, zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung bei psychischer Diagnose nicht. Psychische Vorerkrankungen musst Du direkt beim Abschließen des Versicherungsvertrags angeben.
Wenn sich Deine psychische Gesundheit bessert und Du theoretisch wieder in Deinem zuvor ausgeübten Beruf arbeiten könntest, dann hast Du keine Meldepflicht gegenüber Deiner BU-Versicherung. Jedoch kann der Versicherer* regelmäßig nachprüfen, ob noch Anspruch besteht. In der Regel passiert das alle zwei Jahre.