Arbeitsunfall und Wegeunfall

Passiert auf der Arbeit ein Unfall, dann bist Du gesetzlich versichert und hast Anspruch auf eine Vielzahl von Leistungen, wie zum Beispiel die Kostenübernahme für medizinische Versorgung oder Lohnfortzahlungen. Aber was passiert, wenn Du auf dem Weg zur Arbeit einen Gesundheitsschaden erleidest? Die Antwort auf diese Frage und viele weitere Informationen folgen jetzt.  

Definition Arbeitsunfall

Bei einem Unfall handelt es sich immer um ein zeitlich begrenztes Ereignis, welches mindestens zu einem Gesundheitsschaden, im schlimmsten Falle aber zum Tod führt. Damit dieser als sogenannter Arbeitsunfall gilt, ist es dringend erforderlich, dass ein ursächlicher Zusammenhang bzw. eine Kausalität zwischen dem Unfall selbst und der versicherten beruflichen Tätigkeit besteht. Im einfachsten Falle geschieht er also direkt während der Arbeit. Dabei ist es wichtig, dass von außen auf den Körper einwirkende Ereignisse für die gesundheitlichen Schäden verantwortlich sind.

Besonders seit Beginn der Corona Pandemie im Jahr 2020 nimmt das Thema Home-Office immer mehr an Bedeutung zu. Auch hier greift der Versicherungsschutz, solange zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit ein ursächlicher Zusammenhangbesteht. Entscheidend ist also nicht der Arbeitsort.  

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Definition Wegeunfall 

Auch wenn der Unfall sich nicht direkt während der Arbeit ereignet, kann der Versicherungsschutz greifen. Die Unfallversicherung greift nicht nur auf dem direkten Weg vom Wohnsitz zur Arbeit. Beispielsweise kann der Versicherungsschutz auch bei Umwegen durch Fahrgemeinschaften mit deinen Arbeitskollegen* oder beim Abholen deines Kindes auf dem Weg zur betrieblichen Tätigkeit greifen. Auch das berufsbedingte Pendeln zwischen zwei Wohnsitzen ist in der Regel durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt. Solche Fälle werden Wegeunfall genannt und gelten im Prinzip zu den Arbeitsunfällen.  

Kommst Du aufgrund privater Zwecke, etwa zum Tanken oder Einkaufen, vom direkten Arbeitsweg ab, dann handelt es sich nicht mehr um einen Arbeits- bzw. Wegeunfall. Gehst Du aber zum Beispiel auf dem Weg zur Arbeit im Auftrag Deines Arbeitgebers* für das Betriebsfrühstück einkaufen, dann besteht ein kausaler Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und dem Unfall, wodurch du automatisch versichert bist. Wegeunfälle unterscheiden sich oft extrem und meistens kommt es auf den individuellen Einzelfall an.  

Ein liegendes Fahrrad ist im Vordergrund zu sehen, im Hintergrund steht ein weißes Auto.

Nach dem Unfall ist vor dem Unfall

Nach einem Arbeitsunfall sollte der Arbeitnehmer* seinen Arbeitgeber* über die Geschehnisse in Kenntnis setzen. Um nun etwaige Ansprüche auf die Leistungen der gesetzlichen Versicherung zu sichern, muss der Arbeitnehmer*einen sogenannten Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Eine Liste mit solchen Ärzten* in Deiner Nähe findest Du im Internet.

Ist der Arbeitnehmer* länger als drei Tage nicht in der Lage, der beruflichen Tätigkeit nachzugehen, so liegt ein meldepflichtiger Arbeitsunfall vor. Das heißt, dass die zuständige Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse darüber durch den Arbeitgeber* in Kenntnis gesetzt werden muss. Nach Prüfung des Unfallhergangs durch den Unfallversicherungsträger bekommt die Person einen schriftlichen Bescheid. 

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Gesetzliche Leistungen nach einem Arbeitsunfall

Die Kosten für die medizinische Versorgung werden von den Berufsgenossenschaften übernommen. Bis zur sechsten Woche hast Du zunächst Anspruch auf eine Lohnfortzahlung und ab der siebten Woche kannst Du Verletztengeld bekommen. Wenn Du eine schwere Verletzung erlitten hast und langfristig geschädigt bist, dann hast Du außerdem einen Anspruch auf Verletztenrente durch die gesetzliche Unfallversicherung.  

Während man bei einem Unfall am Arbeitsort selbst meistens recht einfachfeststellen kann, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt, gestaltet sich dies außerhalb des Arbeitsortes teilweise schwer. Im Zweifelsfall muss hier ein Gericht entscheiden. 

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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