Arbeitsunfall - Was tun?

Stell Dir folgende Situation vor: Du bist ganz normal an Deinem Arbeitsplatz und Dir passiert ein Unfall. Auf dem Weg zu einem Meeting stolperst Du zum Beispiel und fällst die Treppe runter. Oder Du arbeitest mit Maschinen und ziehst Dir durch eine kleine Unachtsamkeit Prellungen und Quetschungen zu. Bei einem Gesundheitsschaden, der auf der Arbeit passiert ist, liegt ein Arbeitsunfall vor. Oft führen diese auch zu Arbeitsunfähigkeit -zumindest vorübergehend. 

Wenn Du als versicherter Arbeitnehmer* Dich nicht direkt am Arbeitsplatz verletzt hast, sondern auf dem unmittelbaren Weg von oder zur Arbeitsstelle, auch dann kann ein Arbeitsunfall vorliegen – man nennt diese Spezialfälle Wegeunfälle. Wie musst Du jetzt vorgehen, um das Beste für Dich als Arbeitnehmer* nach einem Arbeitsunfall herauszuholen und Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung zu erhalten? Wir erklären es Dir.

Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer* richtig, wenn ein Arbeitsunfall vorliegt?

Erst einmal solltest Du zur Behandlung der Verletzung keinen Hausarzt*, sondern einen sogenannten Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Eine Liste findest Du im Internet auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversichung (DGUV).

Der D-Arzt* ist von den Berufsgenossenschaften beziehungsweise den Unfallkassen der öffentlichen Hand zugelassen und übernimmt die Behandlung der Verletzung und die Ausstellung der ersten Bescheinigung Deiner Arbeitsunfähigkeit. Der Durchgangsarzt* kann Dich zur weiteren ärztlichen Behandlung an andere Fachärzte* weiter verweisen.

Wichtig ist auch, dass Du Deinem Arbeitgeber* die Schädigung so schnell wie möglich meldest. Die Meldung des Unfalls muss wiederum durch den Arbeitgeber*an die Unfallkasse oder die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen - maximal drei Tage nachdem Du als Arbeitnehmer* den Unfall erlitten hast. Schwere Unfälle im Zusammenhang mit Deiner versicherten beruflichen Tätigkeit sollten allerdings sofort gemeldet werden!

Den Unfallhergang oder die möglichen Ursachen für eine Berufskrankheit solltest Du zudem genau dokumentieren. Es kommt nämlich bei der Mitteilung der Arbeitgeber* an die Versicherungsgesellschaft ein sogenanntes Verbandbuch zum Einsatz, das alle fünf Jahre archiviert wird. Das ist für Deinen späteren Versicherungsschutz relevant, weil so auch noch nach Jahren nachgewiesen werden kann, dass ein Zusammenhang zwischen Arbeit und Schädigung besteht und Du so bei Spätfolgen weiter Anspruch auf Leistungen haben kannst. Wenn Du beispielsweise einen mobilen Arbeitsplatz hast, kann dieser Punkt von ganz besonderer Bedeutung sein.

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Wie erhalte ich Lohnfortzahlung nach einem Arbeitsunfall?

Nach einem gesundheitlichen Schaden, den Du direkt bei der Arbeit oder als Wegeunfall erlitten hast, erhältst Du als Arbeitnehmer* ganz automatisch und ohne Antrag bis zu sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung. Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und mindestens vier Wochen Beschäftigung im Unternehmen sind hierfür allerdings Pflicht. Deshalb ist der erste Schritt für Betroffene*, einen Durchgangsarzt* aufzusuchen, der Deine Behandlung nach einem Arbeitsunfall übernimmt, Dir eine AU-Bescheinigung ausstellt und Dich gegebenenfalls an Fachärzte* weiterleitet.

Mehrere Personen sitzen an einem Tisch im Hintergrund. Im Vordergrund sehen wir ein Clipboard, einen Stift und ein Stethoskop.

Du kannst Verletztengeld nach der Lohnfortzahlung erhalten und musst dafür (fast) nichts tun!

Du musst das Verletztengeld nicht beantragen. Es wird Dir nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung bei noch bestehenden Ansprüchen gezahlt. Es kann sein, dass Versicherungsträger* hier handeln und Nachforschungen hinsichtlich des Zusammenhanges zwischen der versicherten Tätigkeit und Deiner Schädigung anstellen. Sie können Unterlagen zu den Ereignissen anfordern, die den Unfall verursacht haben.

Sollte Dir das Verletztengeld trotzdem verweigert werden, dann kannst du mit einem Anwalt* gegen die Vorenthaltung vorgehen. Bei den oftmals hohen Gerichts- und Beratungskosten, die mit einem Rechtsbeistand einhergehen, kommen wir ins Spiel – diese Leistung übernehmen wir für Dich!

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Monatlich mehr Geld auf dem Konto: Wie beantragst Du die Verletztenrente bei der gesetzlichen Unfallversicherung?

Wenn Deine Erwerbsfähigkeit nach über einem halben Jahr nach Deinem Unfall immer noch um mindestens 20 % gemindert ist, kannst Du Anspruch auf Verletztenrente haben. Den Antrag auf die Verletztenrente musst Du bei den Berufsgenossenschaften oder den Unfallkassen stellen, wobei eine Meldung über den Unfall bereits von dem Arbeitgeber* oder dem behandelnden Arzt* vorgenommen worden sein sollte.

Ob der Antrag auf Verletztenrente schließlich genehmigt wird, entscheidet der Rentenausschuss der zuständigen Unfallversicherungsträger. Gegen eine Ablehnung kannst Du mit einem Rechtsanwalt* vorgehen. Wir unterstützen Dich gerne bei der Finanzierung der Prozesskosten.

Zwei Personen sitzen zusammen an einem Tisch. Vor ihnen liegt ein Blatt, die eine Peron füllt dieses mit einem Stift aus.

Dein Antrag auf Arbeitsunfall wurde abgelehnt – Was nun?

Die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall entscheidet darüber, ob Du als verletzte Person Verletztengeld bekommst oder Anspruch auf die gesetzliche Unfallrente hast. Daher sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Unfall durch den Arbeitgeber* korrekt gemeldet wurde. Innerhalb eines Monats besteht die Möglichkeit, einen kostenfreien Widerspruch gegen die Ablehnung des Vorliegens eines Arbeitsunfalles bei der zuständigen Versicherungsgesellschaft einzulegen.

Im Zweifelsfall kann mithilfe eines erfahrenen Rechtsanwaltes* auch auf die Anerkennung geklagt werden. Hier sollte von Fall zu Fall entschieden werden, ob es sich lohnt, diesen Weg einzuschlagen, da die Kosten nicht unbedingt gering sind. Wir können Dir beratend zur Seite stehen, indem wir Dich mit unserem Know-how unterstützen und/oder Dich finanziell entlasten, indem wir die bei dem Prozess entstehenden Kosten übernehmen.

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Selbstständige und Freiberufler* müssen sich selbst versorgen

Für Dich als Freiberufler* oder Selbstständiger* gelten nicht die gleichen gesetzlichen Absicherungen wie für Arbeitnehmer*. Wenn Freiberufler*oder selbstständige Personen einen Unfall im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden, dann müssen sie auf privaten Versicherungsschutz zurückgreifen und hier Antrag auf Leistung stellen. Bei Abschluss von privaten Versicherungen muss auf die gestellten Bedingungen Acht gegeben werden, da Leistungen ausgeklammert werden können.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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