Was tun bei Spätfolgen eines Arbeitsunfalles?

Beginnen wir mit einem Beispiel, um das Thema zu verdeutlichen: Auf dem Weg zur Arbeit stürzt Du so unglücklich, dass Du eine bleibende Gesichtsnarbe davon trägst und trotz ärztlicher Behandlung ein starker Schmerz im Nacken- und Rückenbereich chronisch wird. Wer zahlt in diesem Fall? Gegen die auf einen Betriebsunfall folgenden Schäden bist Du gesetzlich versichert. Hiererfährst Du, welche Leistungen Du als versicherte Person beziehen kannst.

Was sind Spätfolgen durch einen Arbeitsunfall?

Der Schmerz im Bein nach dem Sturz auf dem Weg zur Toilette am Arbeitsplatz verschwindet einfach nicht? Eine Operation kann zwar Abhilfe schaffen, Du kannst aber schon wieder einige Zeit lang nicht arbeiten wegen der Folgen des Betriebsunfalles.

Steht eine gesundheitliche Einschränkung in Zusammenhang mit dem früher geschehenen Betriebsunfall, wird sie von dem umfangreichen Leistungspaket der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt.

Ein Beispiel für einen Folgeschaden ist der irreparable Schmerz im Rücken-und Nackenbereich nach einem Sturz oder nach einem Autounfall als Wegeunfall, also auf direktem Weg von oder zur Arbeit. 

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Arbeitsunfall, Betriebsunfall, Berufskrankheit 

Der Arbeitsunfall ist eine durch eine von außen auf Dich einwirkende unvorhergesehene Kraft bedingte Schädigung. Der Betriebsunfall wird hier als Synonym verwendet. Die Berufskrankheit ist eine Schädigung, die auf Grund der Arbeit aufgetreten ist, jedoch ist diese Schädigung, anders als der plötzliche Arbeitsunfall, über einen längeren Zeitraum entstanden. 

Beispiel: Die Haut Deiner Hände schmerzt da Du auf das Material der Handschuhe, die Du schon länger regelmäßig während der Arbeit tragen musst, allergisch reagierst. Deine Rechte, die in diesem Artikel genannt werden, gelten sowohl im Falle eines Betriebsunfalls als auch im Falle einer Berufskrankheit. Die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung sind nämlich bei beiden identisch.

Ein Mann hält sich mit der rechten Hand das linke Handgelenk, als hätte er Schmerzen.

Voraussetzungen für Ansprüche

Du als Arbeitnehmer* musst den Arbeitsunfall und Deine Arbeitsunfähigkeit laut Arbeitsrecht unmittelbar Deinem Arbeitgeber* gemeldet haben. Dein Arbeitgeber* wiederum muss daraufhin den Unfall unter Einhaltung der Frist von drei Tagen der Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse gemeldet haben. Einen schweren Unfall muss er sofort melden.

Der erste behandelnde Arzt sollte ein sogenannter Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, sein. Dieser stellt Dir bei Arbeitsunfähigkeit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) aus. Er kann Dich auch an einen anderen Arzt* zur weiteren fachspezifischen Behandlung verweisen. Nach einem Arbeitsunfall, dessen Konsequenz schwere Verletzungen sind, sind Notdienst oder Krankenhaus die ersten Anlaufstellen.

Auch im Falle der Wiedererkrankung musst Du einen D-Arzt* aufsuchen. Du musst bei den Berufsgenossenschaften einen Nachweis darüber erbringen, dass die Wiedererkrankung im Zusammenhang mit dem Unfall aus der Vergangenheit steht und dass dieser in Verbindung mit Deiner betrieblichen Tätigkeit passierte. Nur so hast Du Chance auf Zahlungen, wenn weitere Verletzungen als Folge des Betriebsunfalles entstehen. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, welche der D-Arzt* ausgestellt hat, kann ein solcher Beleg sein. Aber auch Berichte weiterer Ärzte* können relevant werden. 

Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung deckt Dich als Arbeitnehmer* so lange ab, wie die Beschwerden bestehen beziehungsweise wieder auftreten. So gilt er ein Leben lang. Es kann sich zudem eine private Berufsunfähigkeitsversicherung lohnen, die Dir üblicherweise bis zur Zahlung der Altersrente durch die gesetzliche Rentenversicherung eine sogenannte BU-Rente bereitstellen kann. Erfahre hier mehr zu dem Thema der Berufsunfähigkeit.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Wer zahlt? Gesetzliche vs. private Unfallversicherung

Als Arbeitnehmer* erhältst Du bei Gesundheitsschäden in Verbindung mit Deiner versicherten Tätigkeit Leistungen von Deiner gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Leistungsspektrum bei Verletzungen im Zusammenhang mit Deinem Beruf zählt die Verletztenrente, die zeitlich auf das Verletztengeld folgen kann.

Um eine Chance auf die Verletztenrente zu haben, musst Du mindestens 20 % dauerhaft in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert sein. Deine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) stellt ein unabhängiger ärztlicher Gutachter* fest. Eine begrenzte Zeitspanne des Versicherungsschutzes nach dem Unfall gibt es nicht.

Wenn Du allerdings nicht in einem Unternehmen angestellt bist, sondern einer freiberuflichen oder selbstständigen Tätigkeit nachgehst, bist Du nicht gesetzlich gegen einen Betriebsunfall und Folgeschäden versichert. Du kannst aber eine private Unfallversicherung abschließen.

Hier gelten jedoch feste Fristen, die Du unbedingt einhalten musst. Welche das sind, findest Du in Deinem Versicherungsschein. Die Versicherungsbedingungen können sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden. 

Relevanter Zeitraum für die Beurteilung einer Invalidität (dieser Begriff ist nur auf die private Unfallversicherung bezogen), die zu einer Invaliditätsleistung führen kann, sind in der Regel die ersten drei Jahre nachdem Unfall. Hier wird letztlich anhand einer Prognose entschieden, ob eine Invalidität bleibt und in welcher Höhe. Zusätzlich kann man in der privaten Unfallversicherung aber auch eine monatliche Rente mitversichern - hier sind die Hürden dann deutlich höher als in der gesetzlichen Unfallversicherung. Relevant ist auch hier der Grad der Invalidität, in der Regel 50 % (kann aber von Versicherung zu Versicherung abweichen). Diese private Unfallrente wird dann in der Regel (auch hier kommt es auf den Vertragsinhalt an) bis zum Eintritt des Rentenalters gezahlt.

Ein Mann kniet und hält sich mit beiden Händen den rechten Knöchel, als hätte er Schmerzen.

Schmerzensgeld bei Folgeschäden

Schmerzensgeld erhältst Du wahrscheinlich nicht zusammenhängend mit Deiner beruflichen Tätigkeit. Es gibt nämlich das sogenannte private Haftungsprivileg zwischen Kollegen*. Der Kollege* müsste Dich vorsätzlich verletzen oder der Arbeitsunfall müsste als Wegeunfall geschehen, damit Du eine Chance auf Schmerzensgeld hättest. 

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Arbeitsunfall auf einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung

Ein Unfall während einer sogenannten betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung kann als Arbeitsunfall gewertet werden. Aber was ist das? Es gibt keine klare Definition der betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung – ob eine Gemeinschaftsveranstaltung betrieblich ist, hängt aber auch nicht von der Bezeichnung der Veranstaltung ab, sondern von den Merkmalen. Diese sehen wie folgt aus: 

  • Die Veranstaltung folgt einem gemeinschaftlichen Zweck.
  • Es gibt keine maximale Anzahl betrieblicher Gemeinschaftsveranstaltungen im Jahr. 
  • Die Planung und Durchführung der Veranstaltung ist von der Unternehmensleitung bestätigt.
  • Mit der Planung und Durchführung beauftragte Personen sind anwesend.
  • Die Planung und Durchführung der Veranstaltung ist von der Unternehmensleitung bestätigt.
  • Der Versicherungsschutz ist begrenzt. Er endet, wenn die Feier offiziell endet.
  • Es kann Teilnahmepflicht für die Arbeitnehmer* aufgrund des vom Arbeitgeber* ausgeübten Direktionsrechts bestehen.
  • Während eine Anmeldung einer Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsunfall bei der BG verpflichtend ist, ist eine Anmeldung der Veranstaltung bei der Berufsgenossenschaft nicht verpflichtend. 
  • Du bist auf den unmittelbaren Routen von und zu der Veranstaltung als Arbeitnehmer* versichert.
  • Die Unfallversicherung zahlt nicht, wenn sich ein Volltrunkener* verletzt.

Der Einzelfall ist zu prüfen. Wenn die Teilnahme für Dich freiwillig ist, dann dürfte die gesetzliche Unfallversicherung hier keine Leistung zahlen.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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