Ansprüche bei Sportunfall durchsetzen

Die verletze Sehne beim Fußball, der Knochenbruch durch den Sturz vom Pferd oder der Riss eines Muskels durch eine erhöhte Krafteinwirkung beim Training. Jeder neunte Unfall passiert beim Sport, davon viele im Kontext von Vereinen. Wenn der Unfall beim Sport als Arbeitsunfall gilt, bist Du gesetzlich versichert. Der Sportunfall hat viele Gesichter und in manchen Fällen bestehen Rechte gegen Dritte oder Rechte aus Versicherungen, in der Regel Ansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung der Dir als Arbeitnehmer* gegebenen Grundabsicherung. Wie musst Du nun also vorgehen? Gibt es Fristen Deines Vereines oder des Versicherers, die Du einhalten musst? Kannst Du zur Behandlung einfach zu Deinem Hausarzt* gehen? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir Dir im nachfolgenden Text.

To-Dos nach einem Sportunfall als Arbeitsunfall

Wenn Du (semi-)professionell Sport betreibst und Dir in Zusammenhang mit dem Verein während der beruflichen Tätigkeit eine Verletzung zuziehst, dann bist Du in der Regel über Deinen Sportverein, also Deinen Arbeitgeber*, bei der zuständigen Berufsgenossenschaft gemeldet und abgesichert.

Du als Vereinsmitglied solltest umgehend die in Verbindung mit dem Sport geschehene Verletzung dem Sportverein melden. Dieser muss wiederum den Sportunfall der zuständigen Berufsgenossenschaft melden, damit Du von den Leistungen des greifenden Versicherungsschutzes profitieren kannst.

Die private Vorsorge des Einzelnen kann bei der späteren Behandlung und dem Unfallbericht für die Unfallversicherung von Bedeutung sein. Direkt nach dem Sportunfall empfiehlt die Sportmedizin, die PECH-Regel anzuwenden, damit Du das Ausmaß der Verletzung so klein wie möglich halten kannst und Vorarbeit für den Arzt* und auch Versicherer leistest: Pause, Eis, Kompression (im englischen „Compression“) und Hochlagern. Wenn Erste Hilfe geleistet wurde und der Unfall in Verbindung mit Deiner beruflichen Tätigkeit steht, dann solltest Du als Versicherungsnehmer* zur Behandlung nicht irgendeinen Arzt*, sondern einen Durchgangsarzt*aufsuchen. Der D-Arzt* kann Dich bei kleineren Verletzungen an Deinen Hausarzt*oder einen anderen behandelnden Arzt*, gegebenenfalls der Sportmedizinverweisen. Gerade bei schlimmeren Schmerzen oder sogar Invalidität kann der D-Arzt* Dich auch an einen speziellen Facharzt* überweisen.

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Diese Leistungen stehen Dir zu!

Nach den häufigsten Verletzungen in der ausgeübten Sportart hast Du als (semi-) professioneller Sportler* sechs Wochen nach Sportunfall im Vereinssport Recht auf Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*, in diesem Fall durch Deinen Verein. Diese musst Du nicht beantragen, sie sollte automatisch erfolgen.

Du bist gesetzlich als Arbeitnehmer* über die Unfallversicherung versichert und kannst ab der siebten Woche bei bestehender Arbeitsunfähigkeit, beispielsweise durch starke Schmerzen im Muskel nach einem schweren Unfall im Fußball Verletztengeld beziehen. Dieses musst Du nicht beider Versicherung beantragen, auch dieses wird Dir automatisch gezahlt.

Wenn nach einem halben Jahr nach Unfall noch die Voraussetzungen gegeben sind, dann kannst Du bei der zuständigen Berufsgenossenschaft Verletztenrente beantragen.
Solltest Du auf unvorhersehbare Dauer voraussichtlich nachhaltig Deiner derzeitigen beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen können, dann kannst Du eine Berufsunfähigkeitsrente bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen, solltest Du diese im Voraus abgeschlossen haben. Wir erklären Dir auch gerne, wie Du Deine Ansprüche bei BU erfolgreich durchsetzt.

In einem großen Fußballstadion sehen wir mehrere Fußballspieler in halbnah im Zweikampf um einen Ball kämpfen, während im Hintergrund weitere Spieler angerannt kommen.

Die Unfallmeldung kann entscheidend sein!

Ob am Ende in Deinem Fall ein Versicherungsfall vorliegt und die Unfallversicherung (nicht der Verein) zahlt, richtet sich unter anderem nach folgenden Mindestangaben: Gibt es Zeugen*? Wie genau sah der Ablauf des Unfalls aus? Hat Dir ein von außen auf Dich einwirkendes, zeitlich begrenztes und unvorhergesehenes Ereignis geschadet? Bist Du privat gegen Unfälle versichert?

Lässt beispielsweise ein Trainer* Kinder oder Jugendliche beim Training unbeaufsichtigt, kann dieser für den Schaden an den Kindern haftend gemacht werden.
Die festgestellten Verletzungen müssen im beruflichen Kontext, aber auch für die private Unfallversicherung von dem Club beziehungsweise Dir dokumentiert werden. Bei einem Betriebsunfall leitet Dein Verein diesen Bericht mit den anderen gegebenen Angaben an die Versicherung weiter.

Ist Deine ärztliche Behandlung abgeschlossen und kann sportliche Aktivität eventuell wieder aufgenommen werden, dann erstellt der Arzt* einen AU-Bericht (Arbeitsunfähigkeitsbericht), der den gemachten Angaben angehängt werden kann.
Bei der privaten Unfallversicherung kann es vorgesehene Formulare geben, die Du auch bei leichteren Verletzungen unverzüglich ausfüllen solltest. So kann die Bezahlung einer späteren medizinischen Behandlung durch die Versicherung möglicherweise gewährleistet werden, wenn nach längerer Zeit diese leichten Verletzungen als Ursache für einen größeren Schaden verantwortlich gemacht werden können.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Meldefrist bei der Versicherung

Arbeitgeber*, beispielsweise Dein Verein, müssen im professionellen oder semi-professionellen Kontext die Sportverletzung bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden. Die Frist liegt in der Regel bei drei Tagen nach Unfall. Bei schlimmeren Verletzungen und starken Beschwerden, die möglicherweise zu einer Invalidität führen könnten, sollte die Meldung allerdings unverzüglich geschehen. Es ist einfacher Leistungen zu erhalten, wenn die Meldung gestellt wird während die Beschwerden auftreten. Gerade bei schweren Verletzungen kann so schnell der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden. Jedoch ist es möglich, Leistungen der Sportverletzung noch nach Monaten ohne bestimmte Fristen zu beantragen.

In der privaten Unfallversicherung können für Dich als verletzte Person von Unfallversicherung zu Unfallversicherung andere Fristen gelten, je nach Vertrag. Deine Ansprüche können hier nach Ablauf wichtiger Fristen nahezu oder komplett verfallen. Es gelten aber stets Hinweispflichten für Versicherer. Das heißt, Du als Versicherungsnehmer* solltest von der privaten Unfallversicherung stets informiert werden, welche Fristen für Deinen Unfallversicherungsvertrag gelten.
Neben den Fristen ist auch das jeweilige Leistungsspektrum vertraglich festgelegt. Prüfe also nicht erst nach Deiner Sportverletzung, ob die häufigsten Sportverletzungen aufgeführt sind. Schon bei Abschluss des Vertrages solltest Du als Sportler* Meldefristen und in erster Linie das Leistungsspektrum erfragen. Leistungsspektrum und Meldefristen kannst Du zum Beispiel über die Service-Hotline des Versicherers in Erfahrung bringen. Es können Leistungen, die die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt, eingeschlossen sein, beispielsweise kosmetische Operationen.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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