Erste Anlaufstelle: Durchgangsarzt*

Bei der Arbeit bist Du auf dem Weg zum Konferenzraum umgeknickt und kannst daraufhin mit dem linken Bein nicht mehr richtig auftreten - ein klassischer Arbeitsunfall. Nun teilst Du Deinem Arbeitgeber* mit, dass Du nach der Arbeit gerne einen Arzt* aufsuchen möchtest. Du wirst gebeten, direkt einender zugelassenen Durchgangsärzte aufzusuchen. Warum Du nicht zu Deinem Hausarzt* gehen solltest und was den D-Arzt* besonders auszeichnet, erfährst Du jetzt. 

Definition eines Durchgangsarztes*

Ein Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt, ist ein von der zuständigen Berufsgenossenschaft zugelassener Arzt*, der die unmittelbare Behandlung eines Arbeitnehmers* nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall übernimmt. D-Ärzte*sind meistens Fachärzte* für Chirurgie mit dem Schwerpunkt der Unfallchirurgie. Oder auch Fachärzte* für Orthopädie und Unfallchirurgie. Sie haben eine besondere Zulassung durch die Landesverbände erhalten, welche sie dazu berechtigt, sich als Durchgangsarzt* zu betiteln und entsprechend Arbeitnehmer* zu behandeln.

Nach einem Arbeitsunfall sind Arbeitnehmer* verpflichtet, einen Durchgangsarzt* aufzusuchen, sofern eine Behandlung notwendig ist. D-Ärzte* in Deiner Umgebung findest Du innerhalb eines Online Portals der Gesetzlichen Deutschen Unfallversicherung. Aber auch Dein Arbeitgeber* sollte Dir Auskunft darüber geben können, welchen Arzt* Du nach deinem Arbeits- oder Wegeunfall aufsuchen solltest. 

Die Praxis eines Durchgangsarztes* wird nach einigen vorgeschriebenen Kriterien ausgesucht. Neben Räumen, in denen invasive Eingriffe durchgeführt werden können, benötigt ein D-Arzt* außerdem einen Röntgenraum in seiner Praxis. Um immer auf dem neusten Stand zu sein, besuchen D-Ärzte* jährlich Fortbildungen.

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Das macht der Durchgangsarzt* direkt nach dem Arbeitsunfall  

Der Durchgangsarzt* übernimmt die Erstversorgung nach einem betrieblichen Unfall, legt die weitere Behandlung fest und dokumentiert dies im D-Bericht. Oft reicht die weitere Heilbehandlung bei einem Hausarzt* aus. Liegenschwerere Verletzungen vor, kann in manchen Fällen auch eine Überweisung des Patienten* in eine berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, ein anderes geeignetes Krankenhaus oder zu anderen Fachärzten* erfolgen.  

Auf einer schwarz-weißen Grafik sind die Ausschläge eines Herzschlages abgebildet sowie eine Person von hinten, die ein schwarzes Stethoskop in der Hand hält.

Wann muss ich einen Durchgangsarzt* aufsuchen?  

Während man nach einem Freizeitunfall, dessen Behandlungskosten die gesetzliche oder die private Krankenversicherung übernimmt, die freie Arztwahl hat, werden die Kosten für die medizinische Versorgung nach einem Unfall von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Darum ist der Besuch bei einer D-Arzt* Praxis nach einem Arbeitsunfall verpflichtend. Trotzdem gibt es Ausnahmen. 

Spezielle Fälle wie zum Beispiel Augenverletzungen, Verletzungen im HNO-Bereich oder Zahnverletzungen sollen immer von spezialisierten Fachärzten* behandelt werden. Auch wenn sie ihren Ursprung in einem Arbeitsunfall haben. Insbesondere bei schweren Verletzungen sollte der Patient* direkt in einem Krankenhaus behandelt werden. Da die leitenden Ärzte* in Unfallkliniken oft eine Zulassung als D-Arzt* besitzen, sind diese bei den gesetzlichen Unfallversicherungen ohnehin als D-Arzt* Praxis angesehen.  

Geht man nach dem Arbeitsunfall zu einem anderen Arzt*, wird dieser lediglich notwendige Maßnahmen treffen und daraufhin eine Überweisung zum zuständigen Durchgangsarzt* veranlassen. Grund dafür ist die Kostenübernahme der medizinischen Behandlung, welche nur dann sichergestellt ist, wenn ein D-Arzt* die Versorgung übernimmt und einen Durchgangsarztbericht erstellt. In diesem Bericht werden auch weitere Überweisungen des Patienten* an andere Ärzte* festgehalten, um für die gesetzliche Unfallversicherung nicht nur den genauen Ablauf des Arbeitsunfalls festzuhalten, sondern auch die nachfolgenden Behandlungen. 

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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