Ansprüche bei Arbeitsunfall im Minijob

Du gehst einem Minijob als Nebentätigkeit zusätzlich zu Deinem Hauptberuf nach und es ereignet sich ein Unfall während Deiner geringfügigen Beschäftigung. Du wirst die nächsten Wochen in beiden Jobs ausfallen. Erhältst Du auf Basis dieser krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit nun Entgeltfortzahlung auch in Deinem Hauptberuf? Wenn ja, wie lange wird es Dir maximal weiterhin ausgezahlt? Hast Du Anspruch auf Schmerzensgeld und greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz? Erfahre hier mehr.

Wie lautet die Definition eines Minijobbers*?

Ehemalig hieß er 450 Euro Job, nun erhältst Du maximal 520 Euro Gehalt pro Monat. Das Gleiche meint die Bezeichnung der "geringfügigen Beschäftigung". Wenn Du als Arbeitnehmer* so einer beruflichen Tätigkeit, egal ob haupt- oder nebenberuflich, nachgehst, dann giltst Du als Minijobber* beziehungsweise geringfügig Beschäftigter*.

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Wie bin ich bei einem Arbeitsunfall im Minijob versichert? 

Der Arbeitsunfall ist ein plötzliches, unvorhergesehenes Ereignis, das von außen auf Dich eingewirkt und Dich geschädigt hat. Zudem ist das Ereignis in Zusammenhang mit Deiner Arbeit geschehen, also zum Beispiel während Deiner Arbeitszeit.

Dich als Arbeitnehmer* schützt im Falle eines solchen Unfalles in der geringfügigen Beschäftigung genauso wie in einer Voll- oder Teilzeitanstellung die gesetzliche Unfallversicherung. Deren Unfallversicherungsträger ist die zuständige Berufsgenossenschaft, kurz BG oder die Unfallkasse.

Du bist vom ersten Tag an über Deinen Arbeitgeber* bei der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse als Arbeitnehmer* gemeldet. Diese leistet folglich Zahlung an Dich bei einem in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit passierten Unfall und auch bei Arbeitsunfähigkeit, kurz AU, aufgrund von Berufskrankheiten.

Durch ein Gerüst sehen wir einen Handwerker leicht von unten, der mit Sicherheitshelm auf einer Baustelle arbeitet.

Leistungen nach einem Arbeitsunfall als Minijobber*

Auch als Minijobber*, ob haupt- oder nebenberuflich, hast Du nach einem Arbeitsunfall Anspruch auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*. Die Zahlung wird auch als Entgeltfortzahlung betitelt. Wenn Du die 520 Euro Tätigkeit nebenberuflich ausführst und sich in Verbindung mit dieser ein Unfall ereignet, der neben der AU im Minijob auch gleichzeitig zur AU im Hauptjob führt, dann erhältst Du als Arbeitnehmer* zunächst Lohnfortzahlung von beiden Arbeitgebern*.

Es spielt also in dem Fall keine Rolle, in welchem Deiner Jobs sich das Unglück ereignet hat, Du als Arbeitnehmer* erhältst Leistung des jeweiligen Arbeitgebers*, wenn Du in dem jeweiligen Beruf arbeitsunfähig bist. Gleichzeitig mehrere Lohnfortzahlungen von verschiedenen Arbeitgebern* zu erhalten ist also durchaus möglich.

Nach der Lohnfortzahlung unterstützt Dich bei noch bestehender Arbeitsunfähigkeit die gesetzliche Unfallversicherung bis zu 78 Wochen lang mit dem steuerfreien Verletztengeld. Dieses ähnelt dem Krankengeld, das Dir die Krankenkasse im Krankheitsfall zahlt, oder auch den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Das Verletztengeld bezieht sich mit einem Prozentsatz von 80 % auf Dein Bruttogehalt, darf aber nicht höher sein als Dein übliches Nettoentgelt. Im Gegensatz dazu zahlt Dir die Krankenkasse ein Krankengeld in Höhe von nur 70 % Deines Bruttoentgeltes.

Wenn Du mehreren versicherten Tätigkeiten nachgehst, dann wird das Entgelt für jede Beschäftigung, in der Du arbeitsunfähig bist, gesondert berechnet. Es gibt je nach Art Deines Entgeltes (Beschäftigungsverhältnis, anderes Beschäftigungsverhältnis, Arbeitseinkommen) verschiedene Berechnungsvorschriften. Wenn alle Deine Entgelte zusammengefasst werden und das Höchstregelentgelt überschritten wird, dann werden Dir alle Deine Regelentgelte zu gleichen Teilen gekürzt.

Wenn nach diesen Monaten noch Unfallfolgen verbleiben, dann kannst Du beider Berufsgenossenschaft Verletztenrente beantragen, für die Zeit, nachdem Dein Verletztengeld ausgelaufen ist. Voraussetzung dafür ist die sogenannte Minderung in der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 %. Ob Du zu mindestens 20 % in Deiner Erwerbsfähigkeit gemindert bist, beurteilt ein Arzt*. Dein komplettes Einkommen 12 Monate vor dem Unfall gilt als Berechnungsgrundlage für die Verletztenrente.

Es ist unwahrscheinlich, dass Du Schmerzensgeld nach einem Arbeitsunfall oder einer Krankheit in Verbindung mit Deiner Arbeit erhältst, denn dafür müsstest Du Deinem Arbeitgeber* oder Deinen Arbeitskollegen* Vorsatz nachweisen können. Arbeitskollegen* genießen untereinander einen speziellen Schutz, der die Zahlung von Schmerzensgeld von dem einen* an den anderen* grundsätzlich ausschließt. Wenn Dir jedoch ein Arbeitsunfall als Wegeunfall widerfährt, kannst Du Chance auf Schmerzensgeld haben. Bedingung ist, dass der Unfallwillentlich beziehungsweise aus Fahrlässigkeit von der anderen Person herbeigeführt wurde.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Einzahlung in die Rentenkasse bei Arbeitsunfähigkeit

Bis zum Erhalt der Altersrente, gezahlt durch die gesetzliche Rentenversicherung, entrichtest Du monatlich prozentual festgelegte Beiträge an die Versicherung - auch als Minijobber*, sofern Du Dich nicht davon befreien lässt.

Diese Einzahlung in Rentenkasse und Beiträge zu den gesetzlichen Krankenversicherungen werden bei Arbeitsunfähigkeit fortgesetzt, jedoch wird die Hälfte des jeweiligen Beitrages von der Unfallversicherung beziehungsweise Krankenkasse übernommen.

Im Vordergrund sind die Füße eines Mannes zu sehen, er liegt angezogen auf dem Rücken. Im Hintergrund neben ihm kniet eine Frau.

Wie gehe ich bei einem Arbeitsunfall im Minijob richtig vor?

Als Erstes solltest Du den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit Deinem Arbeitgeber* mitteilen, der diesen wiederum mit einer Frist von drei Tagen beider zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angeben muss. Bei sehr schlimmen Schädigungen muss das Unglück allerdings möglichst umgehend innerhalb von ein paar Stunden durch Deinen Arbeitgeber* weitergeleitet werden. Der Krankheitsfall muss von dem Arbeitgeber* gemeldet werden, in dessen Zusammenhang das einwirkende Ereignis geschehen ist.

Zur Behandlung und zum Erhalt der für den späteren Nachweis notwendigen AU-Bescheinigung musst Du nach dem Unfall einen Durchgangsarzt* aufsuchen. Auch ein ärztliches Attest solltest Du Dir ausstellen lassen - jeder Beleg kann früher oder später von großer Relevanz sein.

Wenn Du wegen eines Unfalles oder einer Krankheit in Zusammenhang mit Deinem Minijob in diesem und gegebenenfalls einem anderen Deiner derzeitig ausgeübten Jobs arbeitsunfähig wirst, dann erhältst Du die Lohnfortzahlung aller Arbeitgeber* der Arbeitsstellen, bei denen Du ausfällst. Und das ohne Antrag.

Im Anschluss an die Entgeltfortzahlung und das Verletztengeld kannst Du die Verletztenrente bei der zuständigen BG beantragen. Das übernimmt nicht Dein Arbeitgeber*, sondern Du musst Dich selbst darum kümmern. Es gibt hier keine festgelegte maximale Anzahl der Wochen des Erhalts von Verletztenrente. Wichtig zu wissen: Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit wegen desselben Arbeitsunfalls kannst Du erneut Entgeltfortzahlung und anschließend Verletztengeld erhalten.

Wir helfen Dir von Anfang an, nämlich vom Antrag an. Der BG-Antrag birgt zahlreiche Fallstricke, die unseren Experten* geläufig sind. Kontaktiere uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch, um uns Deinen Fall zu schildern!

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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