Berufsunfähigkeitsrente nach Bandscheibenvorfall

Manche bemerken ihn überhaupt nicht, andere werden wegen ihm sogar berufsunfähig. Die Rede ist vom Bandscheibenvorfall. Du fragst Dich, ob er als Arbeitsunfall gelten kann und welche Leistungen Dir dann zustehen? Hast Du Recht auf Berufsunfähigkeitsrente wegen des körperlichen Schadens? Hier bekommst Du Antworten.

Was ist ein Bandscheibenvorfall?

Vorab: Dieser Artikel ersetzt keine ärztlichen Diagnosen! Bitte suche bei akuten Schmerzen und anderen Beschwerden einen Arzt* auf. Stelle Dir den groben Aufbau Deiner Bandscheiben wie folgt vor: Ein gelartiger Kern wird von elastischen Fasern umgeben. Sie liegen zwischen den Wirbelkörpern der Rückenwirbel.

Bei einem Bandscheibenvorfall tritt bei Betroffenen* Gewebezwischen den Bandscheiben hervor, wodurch die Nerven gereizt werden können. Folgen der Erkrankung beziehungsweise Symptome können Schmerzen auch chronischer Art sein. Die Rückenschmerzen, die über das Bein bis in den Fuß hin strahlen, werden auch "Ischias" genannt. Es kann aber auch sein, dass Du den Gesundheitsschaden gar nicht bemerkst.

Eine Bandscheiben-OP wird als Behandlung seltener durchgeführt als eine Schmerztherapie. Eine Rehabilitation wird beispielsweise häufig bei Menschen angewandt, wenn sie ihren bisherigen Beruf wegen der Krankheit nicht mehr ausüben können.

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Leistungen nach Bandscheibenvorfall als Arbeitsunfall 

Wenn die Ursache eine zufällig geschehene äußere Einwirkung ist, die in Verbindung mit Deinem Beruf steht, dann kann der Unfall als Arbeitsunfall gelten.

Ist Deine gesundheitliche Schädigung aber in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit über einen längeren Zeitraum entstanden, dann leidest Du möglicherweise an einer Berufskrankheit. Es kommt hier jedoch darauf an, welchen Beruf Du ausübst. Krankheiten, die als Berufskrankheiten gelten können, sind als solche in der Verordnung gelistet. Bei einem Unfall, der in Zusammenhang mit Deiner Arbeit steht oder einer Berufskrankheit zahlt Dir der Arbeitgeber* eine Entgeltfortzahlung und die gesetzliche Unfallversicherung wird hieran anschließend Lohnersatz in Form des sogenannten Verletztengeldes zahlen. 

Verbleiben messbare Unfallfolgen kommt sogar eine sogenannte Verletztenrente in Betracht. Dies gilt nicht nur für Angestellte*, sondern auf für diejenigen, die sich freiwillig in der Unfallversicherung abgesichert haben. Als Angestellter* bist Du über Deine Arbeit als Arbeitnehmer* immer bei den Berufsgenossenschaften (Träger der gesetzlichen Unfallversicherung) oder der Unfallkasse gemeldet. So bist Du gesetzlich bei Arbeitsunfall, Berufskrankheit und dadurch entstandene Arbeitsunfähigkeit, kurz AU, über eine Unfallversicherung abgesichert. 

Du kannst eine private Unfallversicherung als Freiberufler*oder Selbstständiger* abschließen, zumal der gesetzliche Unfallversicherungsschutz Dich grundsätzlich nur als Angestellter* abdeckt. Auch zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung kannst Du als Arbeitnehmer* eine private Unfallversicherung abschließen.

Mann sitzt neben einer Ärztin, die ihm die Wirbelsäule anhand eines Modells erklärt.

Wie gehe ich bei einem Arbeitsunfall am besten vor?

Unmittelbar nach dem schädigenden Ereignis oder bei möglicher Berufskrankheit solltest Du einen Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Dieser übergibt Dir eine AU-Bescheinigung, die als Beleg sehr wichtig werden kann, und erstellt zudem eine Krankschreibung für Deinen Arbeitgeber*. Du erhältst bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber, wenn Du arbeitsunfähig bist, sprich wenn Du in dieser Zeit Deiner versicherten Tätigkeit nicht nachgehen kannst. Du musst hier keinen Antrag stellen.

Danach hast Du Recht auf Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 80 % Deines Arbeitsentgeltes, wobei dieses in der Höhe nicht mehr als Dein Nettolohn sein darf. Das Verletztengeld wird Dir bis zur 78. Woche ausgezahlt, sollte die AU immer noch vorliegen. Auch dieses musst Du nicht beantragen.

Zeitlich darauf folgend kannst Du Verletztenrente bei der zuständigen Berufsgenossenschaft beantragen. Der Maßstab hierfür ist der allgemeine Arbeitsmarkt. Es kann sein, dass Du in Deinem bisher ausgeführten Job wieder komplett arbeitsfähig bist, aber in einem anderen Beruf beeinträchtigt wärst. Ein Kreuzbandriss beeinträchtigt Dich vielleicht nicht bei der Arbeit in der Verwaltung, jedoch bei der Fließarbeit in der Produktion.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Berufsunfähigkeit aufgrund eines Bandscheibenvorfalls

Du giltst als berufsunfähig und hast Recht auf Zahlung von Berufsunfähigkeitsrente, kurz BU-Rente, wenn Du Deinem derzeitigen Beruf aufgrund von Krankheit, Unfall oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfalles auf nicht absehbare Zeit gar nicht mehr oder nur noch teilweisenachgehen kannst.

Der Bandscheibenvorfall muss also degenerativ entstanden sein, zum Beispiel durch ein Unfallereignis wie ein Sturz oder ein Verkehrsunfall, damit Du eine Chance auf die Rente hast. Degenerative Veränderungen oder Verletzungen durch Vorerkrankungen, beispielsweise an der Lendenwirbelsäule, werden manchmal aus dem Versicherungsschutz von der Versicherung im Vertrag ausgeklammert. „Degenerativ“ bedeutet, dass die Verletzung nicht durch den alterstypischen Kräfteverfall entstanden ist. Achtung: In diesem Fall zahlt die Versicherung nämlich nicht. Wenn Du den Vorfall wegen altersentsprechenden Kräfteverfalls erleidest, erhältst Du ebenfalls keine BU-Rente.

Die Minderung der Erwerbsfähigkeit, kurz MdE, muss bei mindestens 50 % liegen, damit Du eine Chance auf Rente hast. Von Versicherer zu Versicherer und von Fall zu Fall kann diese Grenze aber leicht variieren.

Frau hält sich den schmerzenden unteren Rücken, während sie auf einem Stuhl im Home-Office sitzt.

Was muss ich tun, um Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten?

Du musst im Voraus eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben. Es gibt zwar die gesetzliche Leistung der Erwerbsminderungsrente, sie bezieht sich jedoch auf Deine verbleibende Restleistung am allgemeinen Arbeitsmarkt und könnte sich somit weniger lohnen. Die Berufsunfähigkeit bezieht sich nämlich immer nur auf Deinen zuvor ausgeübten Beruf. Experten* empfehlen einen Abschluss einer Leistung von 70 % Deines derzeitigen Nettogehaltes und eine Laufzeit bis zur Altersrente, welche dann durch die gesetzliche Rentenversicherung ausgezahlt wird.

Oft folgt BU nach längerer Arbeitsunfähigkeit, die zum Beispiel durch einen Unfall bedingt wurde. Es ist wichtig, alle Berichte und Unterlagen aufzubewahren, damit Du sie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung einreichen kannst und die Entscheidung Deines Versicherers möglichst pro Rente ausfällt. In den Unterlagen können natürlich auch Kontra-Punkte gefunden werden. Gegen eine Ablehnung kannst Du als Kläger* mithilfe eines Rechtsanwaltes* vorgehen. Wir tragen diese Kosten und entlasten Dich finanziell.

Um Leistung zu erhalten, musst Du einen Antrag bei der Versicherung stellen. Der Antrag ist der häufigste Grund für eine Ablehnung der Zahlung. Dazu kommt, dass Du ihn in der Regel nur einmal stellen kannst. Theoretisch kannst Du mehrere Leistungen von verschiedenen Versicherern gleichzeitig beziehen, Du zahlst dann aber auch mehrfach Beiträge. Wir helfen Dir, den Antrag erfolgreich zu stellen und Deine Rechte so durchzusetzen. 

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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