Arbeitsunfall im Home-office

Besonders durch die Corona-Pandemie hat der flexible Arbeitsort immer mehr an Bedeutung gewonnen. Nur kurz im Home-Office ein Glas Wassergeholt und ausgerutscht - bei direktem Zusammenhang zwischen Home-Office Arbeitsplatz und Arbeit könnte die gesetzliche Unfallversicherung Kosten eines Arbeitsunfalls im Home-Office tragen.

Wann gilt mein Unfall im Home-Office als Arbeitsunfall?

Du hast Dich im Zusammenhang mit beruflichen Aufgaben oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz außerhalb Deines Büros, das sich vor Ort im Unternehmen befindet, verletzt. Hier kann nach § 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII seit 2021 ein Arbeitsunfall vorliegen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Verletzung nicht im privaten Lebensbereich beim Erledigen eigenwirtschaftlicher Tätigkeiten entstanden ist. Es muss sich hierfür nämlich ein Unfall im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im häuslichen Umfeld ereignet haben. Bei einem Arbeitsunfall greift dann die gesetzliche Unfallversicherung.

Nimm an, Du hast Dich während der Corona-Krise auf dem Weg zur Toilette im Home-Office verletzt. Hier kann möglicherweise ein Wegeunfall nachgewiesen werden. Für gute Chancen auf Leistung solltest Du jetzt als versicherter Beschäftigter* den Unfallhergang genau dokumentieren, wie zum Beispiel an was Du im Home-Office vor dem Gang zur Toilette gearbeitet hast. Achte hier auch auf Details, wie die Uhrzeiten.

Versichert nach Gesetz bist Du hingegen nicht, wenn Du beispielsweise Post an der Tür annimmst, da diese Tätigkeit nicht in Zusammenhang mit Deiner Arbeit steht. Wenn Du aber von der Treppe fällst, weil Du Deinen dienstlichen Laptop während eines Meetings im ersten Stock an den Strom anschließen wolltest, dann kann die staatliche Absicherung greifen. Schwierig wird es, wenn sich Privates und Arbeit mischen. Vor allem hier kann eine ganz genaue Dokumentation entscheidend sein.

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Wie gehe ich vor bei einem Arbeitsunfall?

Mehr zum Thema Arbeitsunfall und Deinen Ansprüchen bei einem Arbeitsunfall findest Du hier. In diesem speziellen Fall des Unfalls im beruflichen Kontext des eigenen Zuhauses beziehungsweise auf dem Weg zum oder vom mobilen Arbeitsort ist jedoch der Nachweis durch genaue Dokumentation des Unfallhergangs essenziell.

Ansonsten ist hier genauso vorzugehen wie bei einem Arbeitsunfall, der nicht im privaten Haushalt im Home-Office, sondern bei der Arbeit vor Ort im Unternehmen passiert. Du meldest also den Unfall bei Deinem Arbeitgeber* und dieser* meldet den Unfall dann bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierbei reichst Du Deinem Arbeitgeber* die Dokumentation der objektiven Umstände mit.

Mann hält sich unter Schmerzen den Rücken im Home-Office

Wer trägt meine aus dem Unfall resultierenden Kosten?

Der Schutz am Arbeitsplatz und der damit verbundene Versicherungsschutz, der auch bei beruflicher Tätigkeit für Arbeitnehmer* in einem privaten Arbeitsumfeld gilt, ist ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung, die von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen wird. Du bist also gesetzlich gegen einen Unfall im Home-Office versichert. Neben der Lohnfortzahlung durch Deine Arbeitsstelle kann der gesetzliche Versicherungsschutz Verletztenrente für Dich beinhalten. Verletztenrente - das bedeutet eine monatlich wiederkehrende Auszahlung für Dich für einen bestimmten Zeitraum!

Zu unterscheiden ist aber zwischen Home-Office, Telearbeit und mobiler Arbeit. Telearbeitsplätze waren bereits vor 2021 streng reguliert, seitdem gelten für Home-Office und mobile Arbeit strengere Regulatoren als vor der Pandemie.

Dies solltest Du für den Erhalt einer möglichen Versicherungsleistung auch beachten: Home-Office beziehungsweise mobiles Arbeiten sollte mindestens formlos schriftlich zwischen Arbeitnehmer* und Arbeitgeber* vereinbart sein. Werden beispielsweise ohne Kenntnis des Arbeitgebers* Akten von dem Arbeitnehmer* mit nach Hause zum Durchsehen genommen, dann wird ein Unfall in diesem Kontext möglicherweise nicht als Arbeitsunfall anerkannt und die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Besonderheiten bei Selbstständigen und Freiberuflern*

Gehst Du einer Tätigkeit freiberuflich nach oder arbeitest als Selbstständiger*, dann bist Du gegen Unfälle am Arbeitsplatz nicht gesetzlich versichert - also auch nicht gegen eine Verletzung, die im beruflichen Kontext zu Hause entstanden ist. Du musst eine private Unfallversicherung abschließen, um ähnliche Leistungen zu erhalten. Die Art und Höhe der Leistungen werden zwischen Dir und der privaten Unfallversicherung bei Abschluss der Versicherung vertraglich vereinbart.

Gegebenenfalls, gerade bei hohem beruflichen Verletzungsrisiko, lohnt sich zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die langzeitig bei einer dauerhaften Berufsunfähigkeit Leistungen auszahlen kann.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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