Was steht mir zu, wenn mir ein Arbeitsunfall beim Toilettengang passiert?

Voraussetzung ist, dass Du keiner eigenwirtschaftlichen Tätigkeit nachgegangen bist, weil Du zum Beispiel gerade Pause hattest und auf dem Weg zum Café die öffentlichen Toiletten im Laden von nebenan benutzt hast. Eine eigenwirtschaftliche Tätigkeit ist eine Tätigkeit, die Deinem privaten Leben zuzuordnen ist. Die Aufenthalte auf dem stillen Örtchen als kurze Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit werden also vom gesetzlichen Versicherungsschutz grundsätzlich nicht abgedeckt, es sei denn, es wird eine mit der Arbeit zusammenhängende Tätigkeit erledigt. Die Intention der Handlung ist entscheidend.

Wenn ein ursächlicher Zusammenhang mit der Arbeit besteht, dann liegt ein Arbeitsunfall vor. Der Versicherungsschutz endet an der Tür zur Toilettenanlage, wenn Du keiner betrieblichen Tätigkeit nachgehst. Der Weg von oder zur Toilette wird grundsätzlich vom gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Diese Voraussetzung für einen Arbeitsunfall ist auf das Arbeiten im Homeoffice beziehungsweise auf das mobile Arbeiten übertragbar.

Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall beim Toilettenbesuch?

Für Unglücke in Deinem persönlichen Lebensbereich, beispielsweise bei einem Sturz in der Pause beim Erledigen privater Angelegenheiten oder beim Gang zum Kühlschrank im eigenen Haus während des Home-Office, kommt die gesetzliche Unfallversicherung nicht auf.

Du als Arbeitnehmer* kannst zusätzlich zur gesetzlichen Unfallversicherung optional eine private Unfallversicherung abschließen, um Unglücke während privater Tätigkeiten abzusichern. Einen Unfall während der Arbeitszeit von Freiberuflern* oder Selbstständigen* deckt der gesetzliche Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nicht ab. Eine private Unfallversicherung kann sich für diese also lohnen.

Wenn Du Mitarbeiter* in einem Betrieb bist, bist Du über Deinen Arbeitgeber* bei den Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen angemeldet. Während der betrieblichen Tätigkeit beziehungsweise während Tätigkeiten, die in sachlichem Zusammenhang mit Deinem Beruf stehen, bist Du also versichert. Folglich hast Du nach einem Unfall während der versicherten Berufstätigkeitbei Arbeitsunfähigkeit zunächst Recht auf bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*, auch Entgeltfortzahlung genannt. 

Zeitlich darauf kann das Verletztengeld folgen, das Dir bei bestehender Arbeitsunfähigkeit durch die gesetzliche Unfallversicherung bis zur 78. Woche nach Unfall ausgezahlt wird. Wenn Du danach weiterhin arbeitsunfähig bist, weil Du wegen Folgeschäden eine Minderung der Ertragsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % hast, besteht gegebenenfalls Recht auf die Zahlung einer Verletztenrente durch die Unfallversicherung. Diese musst Du beim zuständigen Unfallversicherungsträger beantragen.

Wenn sich eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit abzeichnet, kannst Du Leistung bei der bereits im Voraus abgeschlossenen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen. Mehr Informationen zudem Thema findest Du in diesem Artikel zum Thema Berufsunfähigkeit.

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Wie kann ich bei einem (potenziellen) Arbeitsunfall vorgehen? 

Die Schädigung solltest Du umgehend Deinem Arbeitgeber* melden, der ihn innerhalb von drei Tagen der zuständigen Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse melden muss. Schwere Unfälle während der versicherten Berufstätigkeit sind den Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen möglichst sofort zu melden.

Als Dich direkt nach dem schädigenden Ereignis behandelnder Arzt* kommt nur der sogenannte Durchgangsarzt* infrage. Der D-Arzt* stellt Dir eine AU-Bescheinigung aus und leitet Dich gegebenenfalls an einen Facharzt* weiter.

Du als Mitarbeiter* bist gesetzlich unfallversichert gegen ein Unglück auf der Arbeit. Nun rutschst Du beispielsweise auf dem nassen Boden in der Toilette aus, die Du während der Beschäftigungszeit besucht hast, weil Du auf Anweisung Deines Vorgesetzten* einen Eimer auskippen solltest. Du erhältst bei darauf folgender Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber* und das Verletztengeld durch den Unfallversicherungsträger antragslos. 

In der Zeit nach diesen beiden Leistungen kannst Du als Versicherter* bei bleibenden Unfallfolgen, die zu mindestens 20 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) führen, Verletztenrente beantragen. Als Arbeitnehmer* richtest Du Deinen Antrag an die zuständige Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse. Diese Unterlagen solltest Du unbedingt aufbewahren. 

Wenn Dein Antrag auf Verletztenrente abgelehnt wird, kann es sich lohnen, mit einem Experten* gegen die Ablehnung vorzugehen. Wir bieten Dir ein Netzwerk aus juristischen und medizinischen Fachleuten und gehen gemeinsam mit Dir gegen die Ablehnung der BG-Rente vor. Kontaktiere uns gerne für ein kostenfreies erstes Gespräch.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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