Arbeitsunfall durch Insekten oder Zecken - was nun?

Tom soll auf der Arbeit Unterlagen aus dem Auto seiner Chefin holen. Auf dem Weg dorthin sticht ihn eine Wespe und er reagiert allergisch auf den Stich. Wegen dieses Insektenstichs wird Tom in nächster Zeit nicht arbeitsfähig sein. Hat der Betroffene nach dem anaphylaktischen Schock Recht auf gesetzliche Leistung und wann gilt dieser als Unfall, der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht?

Zeckenstich oder Insektenstich als Arbeitsunfall

Die Infektion mit Borreliose durch einen Zeckenstich oder beispielsweise ein anaphylaktischer Schock durch einen Wespenstich ist in Zusammenhang mit Deiner versicherten beruflichen Tätigkeit geschehen. So ein Schock kann auch zum Tod führen. In so einem Fall ist eine unvorhergesehene äußere Einwirkung Ursache des Unfalles und der entstandenen Krankheit. Dieser Unfall ist also ein Arbeitsunfall (bei Beamten* ein Dienstunfall).

Zu beachten ist der entscheidende Unterschied zur Berufskrankheit: Die Berufskrankheit ist, anders als der Arbeitsunfall, Folge einer über einen längeren Zeitraum auf den Betroffenen* einwirkende Ursache. Stell Dir vor, Du arbeitest in einer Bäckerei und atmest ständig Mehlstaub ein. Das tägliche Einatmen von Mehlstaub führt nicht selten zu dem sogenannten Bäckerasthma. Diese Erkrankung ist als Berufskrankheit anerkannt. In diesem Fall greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung genauso wie bei einem Arbeitsunfall. Voraussetzung ist jedoch, dass die Krankheit als Berufskrankheit gelistet ist.

Wie kannst Du als gesetzlich Versicherter* Deine Chance auf Leistung bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, beispielsweisenach einer Infektion mit Borreliose über eine Zecke vergrößern? Dies und mehr erfährst Du hier.

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Ansprüche bei einem Arbeitsunfall durch Insekt oder Zecke 

Dem gesetzlich Versicherten* wird beispielsweise nach einem Insektenbiss mit Arbeitsunfähigkeit als Folge bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber* gezahlt, wenn der Unfall in ursächlichem Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Du als gesetzlich versicherter Arbeitnehmer* bist zeitlich über die sechs Wochen hinaus, beispielsweise wegen Spätfolgen einer Infektion mit Borreliose arbeitsunfähig? Dann erhältst Du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn Dein Unfall als Arbeitsunfall gilt. Die Schwierigkeit liegt hier darin, nachzuweisen, dass der Insektenstich oder Zeckenbiss in Zusammenhang mit der versicherten beruflichen Tätigkeit geschehen ist.

Bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 78 Wochen seit Infektion mit Borreliose durch eine Zecke oder einer Infektion durch den Wespenstich fällt das Verletztengeld weg. Du als gesetzlich versicherte Person kannst dann bei bestehender Arbeitsunfähigkeit die Verletztenrente beim Unfallversicherungsträger beantragen, wenn Unfallfolgen verbleiben, die die Erwerbsfähigkeit in rentenberechtigter Höhe (mindestens 20 %) mindern. 

Du kannst auch wiederholt Verletztenrente beantragen, wenn andere Unfallfolgen auftreten, in Zuge derer Du noch keine Verletztenrente erhalten hast. Unabhängig davon ist es möglich, dass Du wiederholt die beiden anderen gesetzlichen Leistungen beziehst.

In der privaten Unfallversicherung, die Du freiwillig als Freiberufler* oder Selbstständiger* oder auch freiwillig als Arbeitnehmer* zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung abschließen kannst, zählen die im Vertrag vereinbarten Bedingungen.

In einer Detailaufnahme sehen wir ein schwarz-weißes Foto eines Insektes, welches auf menschlicher Haut sitzt und ansetzt zu stechen.

Berufsunfähigkeitsrente nach Insekten- oder Zeckenstich

Auf einen Zeckenstich können Borreliose-Infektionen oder das FSME-Virus (Frühsommer-Meningoenzephalitis) folgen. Die Erkrankungen machen sich an einer geröteten Stelle der sogenannten Erythema migrans bemerkbar. Was als Erythema migrans erst harmlos wirkt, kann zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand und im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Wenn die Erkrankung Borreliose nach einem Stich einer Zecke beispielsweise zur teilweisen Lähmung (Lyme-Arthritis) führt und Du Deiner zuvor ausgeführten versicherten Tätigkeit in Zukunft nur noch in nicht ausreichendem Maße oder voraussichtlich gar nicht mehr nachgehen können wirst, dann kannst Du bei der zuvor abgeschlossenen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung Berufsunfähigkeitsrente beantragen. Bei den meisten Anbietern hast Du Chance auf Leistung ab einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 %.

Du kannst bei einer Erkrankung, welche die im Vertrag vereinbarten Voraussetzungen für Berufsunfähigkeitsrente erfüllt, auch zur selben Zeit mehrere Leistungen von verschiedenen Versicherern erhalten.

Achtung jedoch bei einer Erkrankung aufgrund einer inneren Ursache! Sowohl für die gesetzliche Unfallversicherung in Hinblick auf die Verletztenrente als auch für die private Berufsunfähigkeitsversicherung spielt es eine große Rolle, ob beispielsweise vor einem Wespenstich bereits klinische Befunde auf eine Krankheit am Herzen hindeuten. Für den Nachweis ist es wichtig, dass Du alle medizinischen Unterlagen aufbewahrst. Du solltest auch auf die Dokumente, die auf den ersten Blick scheinbar nichts mit einer Borreliose durch eine Zecke zu tun haben, zurückgreifen können. Ein guter Nachweis kann den Fall nämlich für Dich entscheiden und Du erhältst Berufsunfähigkeitsrente.

Der Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente ist mit vielen Fallstricken verbunden. Wir unterstützen Dich bei der komplexen Antragstellung, zumal Du bei einer abgeschlossenen Versicherung meist auch nur einmal Berufsunfähigkeitsrente beantragst. Lass Dich von Anfang an, nämlich vom Antrag an, von uns unterstützen. Nimm gerne Kontakt zu uns auf, um einen Termin für eine kostenfreie Erstberatung zu vereinbaren.

Worauf Du beim Abschließen der Berufsunfähigkeitsversicherung achten musst und weitere Informationen zum Thema Berufsunfähigkeit und Beantragung der Berufsunfähigkeitsrente findest Du über die Links auf unserer Website.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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