Arbeitsunfall in der Pause

Als Arbeitnehmer* bist Du über Deinen Arbeitgeber* versichert. Nun bist Du in Deiner Mittagspause auf dem Weg zurück zum Betrieb wegen Glatteis ausgerutscht? Ein typischer Wegeunfall. Dieser Wegeunfall kann versichert sein und Du als versicherte Person kannst Anspruch auf diverse Zahlungen haben. Welche Rechte hast Du nach solch einem Wegeunfall in der Arbeitspause und gegen welche Unfälle bist Du als Arbeitnehmer* in der Pause noch versichert?

Wann gilt mein Unfall in der Pause als Arbeitsunfall?

Solltest Du als Arbeitnehmer* keine private Verrichtung, sondern eine Erledigung in Zusammenhang mit Deiner betrieblichen Tätigkeit machen, dann zahlt die Unfallversicherung grundsätzlich auch bei einem Unfall in der Pause. Ein Beispiel kann ein Einkauf sein, den Du für das Unternehmen erledigst. Das kann auch dann gelten, wenn Du nebenbei noch kurz eine private Erledigung machst, wie ein Lebensmittel für Dich beim Einkauf für das Unternehmen mitnimmst.

Es kommt hier also immer auf den individuellen Fall an, ob die Unfallversicherung gesetzliche Leistungen zahlt oder nicht.

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Der innere Zusammenhang

Ein innerer Zusammenhang zwischen Arbeit und Unfall in der Arbeitspause muss bestehen. Das heißt, dass Du hauptsächlich einer Betätigung in Zusammenhang mit Deiner versicherten Tätigkeit nachgegangen bist. Hier noch mal am Beispiel des Einkaufs veranschaulicht: Wenn Du für Deinen Chef* etwas kaufen sollst und Dir nebenbei auch noch etwas mitgenommen hast, könnte der Unfall grundsätzlich als Arbeitsunfall gewertet werden.

Ansonsten ist hier genauso vorzugehen wie bei einem Arbeitsunfall, der nicht im privaten Haushalt im Home-Office, sondern bei der Arbeit vor Ort im Unternehmen passiert. Du meldest also den Unfall bei Deinem Arbeitgeber* und dieser* meldet den Unfall dann bei der gesetzlichen Unfallversicherung. Hierbei reichst Du Deinem Arbeitgeber* die Dokumentation der objektiven Umstände mit.

Wir sehen einen Arztkittel, ein Stethoskop, Kugelschreiber und eine Krawatte an einer Person in Nahaufnahme.

Unfall während einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit

Wenn Du als Arbeitnehmer* beispielsweise in der Mittagspause beim Spazierengehen an der frischen Luft verunglückst und Dir auf der Strecke eine Kopfverletzung zuziehst, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Dieser Unfall in der Mittagspause ist kein Arbeitsunfall und gilt nicht als Wegeunfall, weil Du einer sogenannten eigenwirtschaftlichen Tätigkeitnachgehst und Dich nicht auf direktem Weg zur Arbeit befindest.

Eigenwirtschaftliche Verrichtung heißt, dass Deine Aktivität eher einer privaten Tätigkeit zuzuordnen ist. Solltest Du den Spaziergang aber während der Arbeitszeit aus gesundheitlichen Gründen benötigen beziehungsweise um weiter arbeiten zu können, dann kann die gesetzliche Unfallversicherung zahlen, zumal nicht ein rein privater Gang vorliegt. Stell Dir zum Beispiel hiervor, Du holst Dir kurz etwas zu trinken. Ein Beruf mit hoher körperlicher Betätigung kann die Zunahme von Essen und Trinken zur Aufrechterhaltung der Produktivität erfordern.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Ist mein Arbeitsweg gesetzlich versichert?

Während es beim Spazieren gehen in der Pause darauf ankommt, ob ein sachlicher Zusammenhang zwischen Arbeit und Weg besteht, ist Dein direkter Weg von oder zum Arbeitsplatz grundsätzlich immer versichert - solange auf dem Weg keine privatnützigen Verrichtungen durchgeführt werden.

So ein Arbeitsunfall wird auch Wegeunfall genannt. Auf dem Weg von und zum Arbeitsplatz ist der Versicherungsschutz auf den öffentlichen Verkehrsraumbeschränkt. Wenn Du als Arbeitnehmer* also zu Hause im Flur fällst, greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht. Solltest Du auf der Straße oder im öffentlichen Verkehrsmittel fallen, dann greift er schon. Das Home-Office, bei dem Dein Eigenheim Dein Arbeitsplatz ist, wird bei dieser Regelung mit einbezogen.

Aus der Vogelperspektive sehen wir einen Mann mit einem verbundenen Bein, der mit seinem Laptop auf dem Sofa sitzt.

Ist mein Unfall in der Kantine ein Arbeitsunfall?

Folgende Situation: Du verschluckst Dich während des Mittagessens in der Kantine am Arbeitsplatz bei der Nahrungsaufnahme so sehr, dass Du wegen der Unfallfolgen längere Zeit Deiner Arbeit nicht mehr nachgehen können wirst. Zahlt hier die gesetzliche Unfallversicherung?

Das Mittagessen fällt grundsätzlich in den privaten Bereich und die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht, da der Unfall nicht als Arbeitsunfall gewertet wird. Es besteht also kein Unfallversicherungsschutz. 

Auch hier gibt es Ausnahmen: Sollte ein sachlicher Zusammenhang zwischen Deinem Unfall während der Nahrungsaufnahme und Deiner Arbeit bestehen, kann der Versicherungsschutz greifen. Das muss im Einzelfall geprüft werden.

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Langfristige Leistungen nach einem Arbeitsunfall in der Pause

Bei Arbeitsunfähigkeit, ob nach einem Arbeitsunfall oder nach einem Unfall außerhalb der Arbeitszeit, hast Du das Recht auf Lohnfortzahlung. Diese Leistung wird nicht von einer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, sondern vom Arbeitgeber* erbracht.

Du als versicherte Person hast bei einem Betriebsunfall im Anschluss an die sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber* Anspruch auf ein Verletztengeld in Höhe von 80 % Deines Bruttoentgelts. Diese Leistung wird Dir maximal bis zur 78. Woche nach Arbeitsunfall von der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen sind, ausgezahlt. 

Folgend auf das Verletztengeld kannst Du Verletztenrente bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Dies macht Sinn, falls Unfallfolgen verbleiben, die zu einer rentenrelevanten Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) führt (mindestens 20 % MdE).

Wir unterstützen Dich finanziell, wenn Du mit einer Klage gegen die Ablehnung von Verletztenrente nach zum Beispiel einem Wegeunfall vorgehen willst. Vereinbare gerne direkt einen Termin um mit uns in Kontakt zu treten - online, zeitlich flexibel und kostenlos.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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