Arbeitsunfall oder Freizeitunfall? - Definition und Unterschied

Du bringst Dein Kind auf dem Weg zur Arbeit zur Schule und fällst auf dem Fußweg so unglücklich auf den Bordstein, dass Du Dich einer Operation unterziehen musst. Ob in Deinem Fall ein Arbeits- oder Freizeitunfall vorliegt und welche Rechte Du in dieser und ähnlichen Situationen hast, erfährst Du hier.

Ein Arbeitsunfall - Was ist das?

Inhalt eines Unfalls ist im Allgemeinen immer ein zeitlich begrenztes Ereignis, welches mindestens zu einem Gesundheitsschaden, im schlimmsten Falle aber zum Tod führt. Insbesondere der Unfallort - aber auch andere Umstände entscheiden darüber, ob es sich in Deinem Fall um einen Arbeits- oder Freizeitunfall handelt. 

Besonders seit Beginn der Corona Pandemie im Jahr 2020 nimmt das Thema Home-Office immer mehr an Bedeutung zu. Auch hier greift der Versicherungsschutz, solange zwischen dem Unfall und der beruflichen Tätigkeit ein ursächlicher Zusammenhang besteht. Entscheidend ist also nicht der Arbeitsort.  

Um Dein allgemeines Wohl als Angestellter* sorgt sich die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Sie ist für Deinen Schutz rund um das Thema Beruf verantwortlich und kümmert sich demnach ebenso um Deine gesetzliche Absicherung gegen Arbeitsunfälle. Wenn Du als Angestellte* agierst, bist Du also grundsätzlich erst einmal gesetzlich versichert.

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Was gilt als Freizeitunfall? 

Bei einem Freizeitunfall handelt es sich um alle Ereignisse, die während einer privaten Tätigkeit passieren. Das kann zum Beispiel im Haushalt oder beim Ausüben einer sportlichen Aktivität der Fall sein.

Ein Mann liegt auf dem Boden, neben ihm liegt ein Bohrer und ein Sicherheitshelm.

Wegeunfall - Der Unfall auf dem Weg zur Arbeit

Wenn Du auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz einen Unfall erleidest, kann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV, die jeweilige Berufsgenossenschaft ist Träger) greifen. Wichtig für Dich als Arbeitnehmer* kann hierbei Folgendes sein: Es muss nicht nur der unmittelbare Weg gemeint sein, sondern es können situationsbedingt auch Unfälle auf Umwegen von oder zur Arbeit von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sein. 

Bei Umwegen durch Fahrgemeinschaften mit Arbeitskollegen* oder beim Abholen Deines Kindes aus fremder Obhut kann die Versicherung zum Beispiel greifen. Wer aus beruflichen Gründen zwei Wohnsitze hat, ist zum einen auf den Wegen vom beruflich bedingten Wohnsitz zur Arbeit und zurück versichert. Zum anderen ist der direkte Weg von der Arbeitsstätte zum Familienwohnort und zurück versichert. Solche und ähnliche Unfälle werden als Wegeunfall bezeichnet. 

Kommst Du jedoch aufgrund von persönlicher Motivation, etwa zum Tanken oder Einkaufen, vom direkten Weg ab, dann ist es schon wieder als Freizeitunfall zu werten.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Weitere Beispiele für Arbeitsunfälle

Wenn Du eine Verletzung im Zusammenhang mit Arbeitsgeräten erleidest, dann deckt die gesetzliche Unfallversicherung Deinen Unfall ab. So könnte es sein, dass Du Dich als Gärtner an der Grabenfräse verletzt oder als Schreiner an der Säge.

Zudem können regelmäßig ausgeführter Betriebssport, Betriebsausflüge und -feiern in den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen. Das Jubiläum des neuen Büros wird gefeiert und Du rutscht unglücklich auf der Treppe aus? Dieser Unfall kann als Arbeitsunfall gelten, insofern die Bedingungen für eine Betriebsfeier erfüllt sind.

Wir sehen eine Person von vorne, ihre Hand ist verbunden und der Arm befindet sich in einer Schlinge.

Die private Unfallversicherung - eine Absicherung nicht nur für Selbstständige und Freiberufler*

Selbständige und Freiberufler* können eine private Unfallversicherung abschließen, um von den gleichen Leistungen wie Arbeitnehmer* zu profitieren. 

Wenn eine arbeitsnehmende Person jedoch in der Regel einem höheren Unfallrisiko ausgesetzt ist, kann sich eine private Unfallversicherung ebenso lohnen, denn es können unter anderem höhere Leistungen bei schweren Schädigungen versichert werden.

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Was tun? - So gehst Du bei einem potenziellen Arbeitsunfall richtig vor

Die Entscheidung liegt nicht bei Dir: Ob ein Arbeitsunfall oder Freizeitunfall vorliegt, legt das Gesetz fest. Die BG trifft auf Basis des Gesetzes ihre Entscheidung, die im Zweifel auch falsch sein kann und anfechtbar ist. 

Wenn Du nach dem Ereignis nicht direkt ins Krankenhaus kommst, musst Du einen sogenannten Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Dieser übernimmt dann grundsätzlich Deine Behandlung, kann Dich aber auch bei kleineren Verletzungen an Deinen Hausarzt* verweisen. Eine Liste mit solchen Ärzten in Deiner Nähe findest Du auf der Website der DGUV.

Kannst Du Deine berufliche Tätigkeit mehr als drei Tage nicht ausführen, muss Dein Arbeitgeber*den Unfall der zuständigen Berufsgenossenschaft bzw. der Unfallkasse melden. Der Unfallhergang wird von dem Unfallversicherungsträger überprüft, worauf hin der Versicherte* einen schriftlichen Bescheid bekommt, wenn der Arbeitsunfallabgelehnt wird.

Im Vordergrund sehen wir den Hammer eines Richters. Im Hintergrund leicht unscharf schütteln sich zwei Menschen die Hand.

Das steht Dir zu!

Oft liegen verzwickte Einzelfälle vor, bei denen man nicht ganz klar sagen kann, wer nun zahlen muss. Eine Rechtsschutzversicherung kann Dir darum in vielen Fällen weiterhelfen und zumindest Deine Unterstützung durch Rechtsanwälte* mitfinanzieren. Wenn Du der Meinung bist, dass die gesetzlichen Unfallversicherungsträger nicht richtigentschieden haben, hast Du die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen deren Entscheidungen einzulegen. Wir unterstützen Dich bei der BG-Antragstellung und der Finanzierung.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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