Sturz als Arbeitsunfall

Der Grund kann ein gerade gewischter Boden sein oder das Stolpern auf der Treppe - ein Sturz kann schwere gesundheitliche Folgen mit sich bringen. Wenn Dir ein Sturz im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit passiert, dann hast Du Recht auf diverse Leistungen. Ganz nach dem Motto "Keep it short and simple" erfährst Du hier, ob und welche Leistungen Dir als Arbeitnehmer* zustehen und wie Du sie erhältst.

Gilt mein Sturz als Arbeitsunfall?

Wenn Dir als Arbeitnehmer* ein Unfall in Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit oder auf dem Weg dahin geschieht, wird dieser grundsätzlich als Arbeitsunfall gewertet und Du genießt gesetzlichen Versicherungsschutz. Der Unfall muss plötzlich und durch ein schädigendes, von außen auf Dich einwirkendes Ereignis geschehen sein. Der Zusammenhang mit einer Deiner Arbeit dienenden Tätigkeit muss nachweisbar sein. Hier ist nicht immer das "Weil" entscheidend, sondern vor allem Deine Handlungstendenz, also die Frage, warum Du das gemacht hast und mit welcher Absicht - wobei das schlicht darauf abzielt, herauszufinden, ob Du es zur Ausübung Deines Jobs oder im engen Zusammenhang hiermit gemacht hast.

Wenn Du beispielsweise von Deinem Chef den Auftrag erhältst, im Supermarkt etwas für das Unternehmen einzukaufen, nebenbei für Dich selbst noch ein paar Lebensmittel mitnimmst und dann ausrutscht, liegt ein innerer Zusammenhang zwischen Arbeit und Unfall vor. 

Der gesetzliche Unfallschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung greift nicht, wenn beispielsweise grobe Fahrlässigkeit zu einem Treppensturz geführt hat oder eine innere Ursache Grund für den Schaden ist. Wenn Du den direkten versicherten Weg von oder zum Arbeitsplatz zur Verrichtung einer privaten Tätigkeit unterbrichst, bist Du gegen einen Unfall während dieser Unterbrechung nicht über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Passiert der Unfall hingegen vor oder nach dieser Unterbrechung, dann liegt ein Wegeunfall vor. 

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Wer zahlt was, wenn mein Unfall als Arbeitsunfall gilt? 

Wenn Du als Arbeitnehmer* vorübergehend arbeitsunfähig bist, dann erhältst Du unabhängig vom Grund der Arbeitsunfähigkeit Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber*. Die Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber* trägt auch den Titel "Entgeltfortzahlung" und wird Dir als versicherter Person bis zu sechs Wochen nach dem Unfall gezahlt.

Ist Dir nun zum Beispiel, nachdem Du aus dem Haus gegangen bist, auf dem Weg zur Arbeit ein sogenannter Wegeunfall passiert, dann genießt Du als Arbeitnehmer* den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für den Fall, dass Du wegen dieses Unfalles, der auf dem Weg zur Arbeit geschehen ist, auch länger als sechs Wochen nicht arbeiten kannst, erhältst Du bis zur 78. Woche nach Unfall Verletztengeld von der Unfallversicherung.

Sollte Deine Arbeitsunfähigkeit zum Beispiel wegen eines schlimmen Sturzes aus ein paar Metern Höhe von der Treppe der eigenen Wohnung im Home Office, über diese 78 Wochen hinaus gehen, dann kannst Du bei der zuständigen Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft Verletztenrente beantragen. Hierkommt es darauf an, ob Deine Tätigkeit mit Deinem Beruf in ursächlichen Zusammenhang stand. Die Berufsgenossenschaften beziehungsweise Unfallkassen sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen. 

Auf einer Baustelle sehen wir aus der Vogelperspektive zwei Männer: Einer liegt auf der Seite und scheint gerade gefallen zu sein. Sein Kollege versucht ihm zu helfen. Beide tragen Sicherheitskleidung und -helme.

Wie hoch sind Lohnfortzahlung, Verletztengeld und Verletztenrente?

Bei der Lohnfortzahlung wird Dir Dein voller Lohn weiterhin ausgezahlt. Das Verletztengeld beträgt 80 % Deines regelmäßigen Bruttogehaltes, maximal jedoch Dein Nettoentgelt. Bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt Deine Verletztenrente zwei Drittel Deines Jahresarbeitsverdienstes des letzten Jahres vor Deinem Unfall. Ausgehend von Deiner konkreten Höhe der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) wird dieser hundertprozentige Betrag dann an Deine MdE angepasst.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Wie setze ich meine Rechte bei einem Sturz als Arbeitsunfall durch?

Ob im häuslichen Büro, beim mobilen Arbeiten an anderen Orten, auf dem Weg zur Arbeit oder im Unternehmen - Du hast Recht auf Leistung, solltest Du in Zusammenhang mit Deiner versicherten Tätigkeit als Arbeitnehmer* stürzen.

Der erste Arzt*, den Du beispielsweise nach einem Wegeunfall im häuslichen Bereich aufsuchst, sollte ein sogenannter Durchgangsarzt* (D-Arzt*) sein. Dieser* stellt Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. Bewahre auf jeden Fall alle Dokumente und ärztlichen Befunde auf, die im Zusammenhang mit deinem Unfall stehen. Sie können später etwa bei dem Antrag auf Verletztenrente oder auf Berufsunfähigkeit von großer Bedeutung sein.

Du als Arbeitnehmer* erhältst bei Arbeitsunfähigkeit die Lohnfortzahlung antragslos von Deinem Arbeitgeber*. Auch das Verletztengeld musst Du nicht beantragen. Hingegen musst Du die Verletztenrente bei der Unfallversicherung beantragen. Wir unterstützen Dich bei dem Antrag auf BG-Rente und im Falle einer Ablehnung Deines Antrages. Kontaktiere uns gerne und vereinbare ein kostenfreies Erstgespräch.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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