Augenverletzungen als Arbeitsunfall - Deine Ansprüche und was du tun kannst

Verletzungen am Auge sind meist schmerzhaft und schränken das alltägliche Leben stark ein. Es ist wichtig zu wissen, dass Du nicht allein bist - Dein Arbeitgeber* hat die Verantwortung, Dich vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen!

Augenverletzungen entstehen am Arbeitsplatz typischerweise durch einen Sturz oder durch die Einwirkung eines Fremdkörpers. Wenn Du einen Arbeitsunfall erleidest, dann hast Du das Recht auf finanzielle Unterstützung und kannst bei Folgeschäden eine Verletztenrente beantragen. Beim Arztbesuch solltest Du einiges beachten, beispielsweise dass Du nach einem betrieblichen Unfall einen Durchgangsarzt* und nicht Deinen Hausarzt* aufsuchen solltest.

Wann gilt meine Verletzung am Auge als Arbeitsunfall?

Die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt Dich für Unfälle, deren Ursachen mit Deiner Arbeit zusammenhängen. Dazu zählen auch Unfälle die auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeitsstätte passieren, sogenannte Wegeunfälle.

Sollte Deine Verletzung aufgrund einer Vorerkrankung oder wegen eines unentdeckten körpereigenen Leidens entstehen, dann liegt dies nicht in der Verantwortung des Arbeitgebers*. In diesem Fall zahlt die gesetzliche Unfallversicherung Deine Behandlung nicht.

Wir setzen Deine Rentenansprüche für Dich durch!

Wer bezahlt meine Behandlung und mein Krankengeld?

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Je nachdem, in welcher Branche Du tätig bist, ist eine bestimmte Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Dich und Deine Behandlung verantwortlich. Unfallkassen kümmern sich typischerweise um Arbeitnehmer* in Berufen des öffentlichen Dienstes. Berufsgenossenschaften hingegen beschäftigen sich mit der Arbeitssicherheit von Arbeitnehmern*, die in freien wirtschaftlichen Unternehmen tätig sind.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen von Unfällen, die nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz fallen. Die innere Ursache ist so zum Beispiel eine bereits in Dir schlummernde Erkrankung. Es ist also nur Zufall, dass sie während der Arbeit ausbricht und so zu beispielsweise einer Erblindung führt. Auch Unfälle durch Fahrlässigkeit oder ein vorsätzlich verletztes Auge fallen nicht in den Aufgabenbereich der gesetzlichen Unfallversicherung – hier trägt der Arbeitnehmer* die Verantwortung selbst.

Wichtig ist zu beachten, dass das Verfahren als privat Versicherter* etwas anders geregelt ist: Bei der privaten Unfallversicherung gelten für Dich als Versicherungsnehmer* die vertraglich vereinbarten Bedingungen und Fristen. Diese können sich von Unfallversicherung zu Unfallversicherung unterscheiden und sind davon abhängig, was Du mit Deinem Versicherungsvertreter* vereinbart hast.

Ein Arzt führt einen Eingriff am Auge einer Patientin durch.

Welchen Arzt* sollte ich nach meinem Arbeitsunfall konsultieren?

Du solltest Dich schnellstmöglich an einen Experten*, und zwar einen Facharzt*, wenden, wenn es um Dein Sehvermögen geht. Danach solltest Du umgehend einen sogenannten Durchgangsarzt* - nicht Deinen Hausarzt*- aufsuchen. Dieser D-Arzt* wird in der Lage sein, die Schwere Deiner Verletzung zu beurteilen.

Je früher Du diesen Arzt* (nicht Deinen Hausarzt*, sondern den Durchgangsarzt*) aufsuchst und behandelt wirst, desto größer sind Deine Chancen auf eine erfolgreiche Genesung und ordentliche Behandlung der Schmerzen am Auge. Auch nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder nach Erhalt von Erster Hilfe solltest Du umgehend einen Durchgangsarzt* aufsuchen. Der Bericht dieses Arztes* kann vor allem später noch von großer Relevanz sein. 

Du hast die freie Arztwahl zwischen verschiedenen Durchgangsärzten*, auf der Website der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (kurz DGUV). Hier findest Du eine Liste mit den D-Ärzten* in Deiner Nähe. 

Gegebenenfalls überweist der Arzt* Dich als seinen Patienten* an einen Facharzt*, zum Beispiel an einen HNO-Arzt*. Diese Fachärzte* kannst Du in der Regel nicht selbst bestimmen, der behandelnde Durchgangsarzt* überweist Dich direkt an die passende Praxis.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Melde den Arbeitsunfall sofort Deinem Arbeitgeber*!

Eine Chemikalie hat in Deinem Fall zu einer Netzhautablösung, starken Schmerzen und einem beachtlichen Schaden an der Hornhaut geführt: Der direkte Weg geht erst einmal in ein zugelassenes Krankenhaus oder zum Durchgangsarzt*?

Du denkst vielleicht gar nicht an das Unternehmen, sondern aufgrund der Schmerzen eher an Deine fachärztliche Erstversorgung. Nach einem Arbeitsunfall ist es jedoch die Pflicht Deines Arbeitgebers*, die gesetzliche Unfallversicherung zu informieren – somit ist es essenziell, dass Du Deinem Arbeitgeber* den Unfall unmittelbar meldest. Am besten machst Du Dies parallel zu Deiner medizinischen Versorgung. Bei kleinen Unfällen hat der Arbeitgeber* eine Frist von drei Tagen, in denen er sich an die gesetzliche Unfallversicherung wenden muss.

Ein Mann setzt sich eine medizinische Maske auf.

Lohnfortzahlung bei Augenverletzung als Arbeitsunfall

Du erhältst bei Arbeitsunfähigkeit wegen eines verletzten Auges bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) von Deinem Arbeitgeber*. Diese Zahlungen werden antragslos geleistet, erfolgen also automatisch. Der Besuch beim Arzt* ist hierbei trotzdem unerlässlich.

Wenn Du als versicherte Person und Arbeitnehmer* länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist, erhältst Du antragslos Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieses Geld wird Dir in der Höhe von 80 % Deines Bruttoentgeltes maximal bis zur einschließlich 78. Woche nach dem Unfall gezahlt.

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Verletztenrente bei Folgeschäden

Ein Unfall am Auge hat oft nicht nur starke Schmerzen zur Folge. Eine Augenverletzung kann auch Auswirkungen auf Deine berufliche Zukunft haben. Du könntest nach einem Arbeitsunfall unter eingeschränkter Sehfähigkeit leiden und nicht mehr in der Lage sein, bestimmte Arbeiten auszuführen.

Es kann sein, dass du auch nach den 78 Wochen nach dem Unfall trotz Aufenthalt im Krankenhaus und ärztlicher Behandlung mit Beeinträchtigungen wie verminderter Sehkraft zu kämpfen hast. Als Versicherter*hast du nun die Möglichkeit, bei Deiner zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Verletztenrente zu beantragen. Voraussetzung für die Zahlung dieser speziellen Rente ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % durch bleibende Schäden.

Der Begriff "Rente" kann hier missverstanden werden. Die Verletztenrente der Unfallkasse oder Berufsgenossenschaft ist nicht das Gleiche wie die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen werden unabhängig voneinander gezahlt.

Wenn Du Fragen hast oder Unterstützung bei deinem Fall benötigst, zögere nicht, Dich an uns zu wenden. Gemeinsam können wir Deine Ansprüche durchsetzen und sicherstellen, dass Du die Unterstützung erhältst, die Du benötigst und die Dir zusteht. So kannst Du Dich von Deinen Verletzungen erholen und gleichzeitig Deine Zukunft sichern.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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