Gilt mein Verhebetrauma als Arbeitsunfall?

Laut der Rheinischen Post muss jeder* Fünfte* in der versicherten Tätigkeit schwer heben. Umso höher ist Dein persönliches Risiko, Dir beim Anheben eines schweren Gegenstandes in Zusammenhang mit Deinem Job einen Gesundheitsschaden zuzuziehen. Zahlt hier Deine gesetzliche Unfallversicherung? Und ab wann hast Du als Versicherter* eigentlich Recht auf Leistung? Erfahre hier, ob, wann und wie Du als Versicherter* Leistung nach einem Arbeitsunfall gezahlt bekommst.

Gilt meine durch Heben entstandene Verletzung als Unfall?

Beim Anheben einer Ladung Aktenordner hat es „Knacks“ in Deinem Rücken gemacht. Das hört und fühlt sich gar nicht gut an! Umgehend möchtest Du zu einem Arzt*, der dem akuten Schmerz des Verhebetrauma Linderung schaffen soll.

Aber Halt! Du erinnerst Dich: Muss ich als Versicherter* nicht zu einem speziellen Arzt* gehen, weil mein Unfall auf der Arbeit passiert ist? Bevor Du an die ganze Thematik Arbeitsunfall herangehst, solltest Du erst einmal abklären, ob es sich bei Deiner Verletzung überhaupt im rechtlichen Sinne um einen solchen Unfall handelt.

Eine gesetzliche Anforderung an einen Unfall ist die Dich verletzende äußere Krafteinwirkung. Mit dem Aktenordner-Beispiel befindest Du Dich in einer Grauzone: Liegt hier eine wirklich äußere Einwirkung auf Dich als Versicherter* vor oder bist Du der Einwirkende*, weil Du den Stapel gehoben hast? Gehe am besten erst einmal von einem Arbeitsunfall aus und gib das auch Deinem Arzt* an die Hand. 

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Wird mein Verhebetrauma als Arbeitsunfall anerkannt? 

Dir als Versicherter* kann bei Vorliegen einer sogenannten inneren Ursache die Leistung durch die Berufsgenossenschaft (BG) beziehungsweise Unfallkasse (UK) verwehrt werden. Zum Beispiel greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht, wenn Du bereits vor Deinem Hebetrauma einen vorbelasteten Rücken oder eine ähnliche Verletzung hattest.

Dein Unfall gilt als Arbeitsunfall, wenn er in ursächlichem Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit steht. Wichtig zu wissen: Der Unfall muss nicht unbedingt am Arbeitsplatz passiert sein. Auch ein sogenannter Wegeunfall ist ein Arbeitsunfall.

Zwei Männer heben ein großes Möbelstück aus einem Transporter. Sie tragen beide Arbeitskleidung und sind Möbelpacker.

Leistungen nach Arbeitsunfall durch Verhebetrauma

Wenn beispielsweise unfallbedingte anhaltende Schmerzen nach dem Anheben schwerer Lasten bei Dir dazu führen, dass Du erst einmal in der Arbeit ausfällst, dann hast Du Recht auf Entgeltfortzahlung. Diese Lohnfortzahlung erhältst Du bis zu sechs Wochen lang von Deinem Arbeitgeber*, nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung.

Zeitlich auf diese Entgeltfortzahlung folgend hast Du als Arbeitnehmer* Recht auf Verletztengeld. Dieses bekommst Du von der gesetzlichen Unfallversicherung bis zur 78. Woche nach dem Unfall.

Du willst bestimmt wissen, wie viel Verletztengeld monatlich auf Deinem Konto eintrudeln wird? Das Verletztengeld orientiert sich mit einem Prozentsatz von 80 % an Deinem Bruttoentgelt. Gut zu wissen: Der Träger Deiner gesetzlichen Unfallversicherung ist die zuständige Berufsgenossenschaft (kurz BG) oder die Unfallkasse.

Sollte die Arbeitsunfähigkeit über die 78. Woche hinaus andauern, kannst Du die sogenannte Verletztenrente bei der zuständigen BG oder Unfallkasse beantragen. Bei 100 % Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) ist von zwei Dritteln Deines Jahresarbeitsverdienstes auszugehen. Auch die Verletztenrente wird Dir bei unfallbedingten Verhebetraumata von der Unfallversicherung ausbezahlt. 

In der privaten Unfallversicherung kann das alles ganz anders aussehen: Fristen, geforderte ärztliche Unterlagen, kein D-Arzt* als notwendige erst-untersuchende Instanz und so weiter. Es gelten die vertraglich vereinbarten Bedingungen. Für Selbstständige* und Freiberufler* greift der gesetzliche Versicherungsschutz also nicht.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Während der Arbeit verhoben?

Direkt nach dem Unfall musst Du einen Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*,aufsuchen. Eine konkrete Frist gibt es hier für Dich nicht. Der Durchgangsarzt* diagnostiziert ärztlich die Gesundheitsschädigungen und bescheinigt Dir als Patient* und versicherte Person die Arbeitsunfähigkeit.

Es muss für die Bewertung Deines Unfalles als Arbeitsunfall durch die Berufsgenossenschaft klar werden, dass der Gesundheitsschaden in Zusammenhang mit Deiner Arbeit passiert ist. Außerdem muss klar sein, dass der Sturz Folge einer unvorhergesehenen äußeren Einwirkung ist.

Melde den Unfall umgehend nach dem Ereignis bei Deinem Unternehmen. Die Verletzung muss dann mit einer Frist von drei Tagen der Unfallversicherung gemeldet werden. Das übernimmt Dein Arbeitgeber*. Dein Körper hat besonders schlimme Schäden erlitten? Dann muss Dein Arbeitgeber* Dein Unfallereignis der zuständigen BG beziehungsweise Unfallkasse so schnell wie möglich melden.

Die Lohnfortzahlung bei unfallbedingter AU und das Verletztengeld musst Du nicht beantragen.
Jedoch können ärztliche Unterlagen, insbesondere die ärztliche AU-Bescheinigung, bei dem späteren Antrag auf Verletztenrente ziemlich relevant sein. Bei der unfallbedingten AU fordert die BG beziehungsweise Unfallkasse nämlich oft Nachweise von Dir. Achte also auf eine saubere Dokumentenlage!

Auf dem schwarz weißen Foto ist eine Frau von hinten sitzend zu sehen. Sie hält sich mit der linken Hand den unteren Rücken als hätte sie dort Schmerzen.

Abeitsunfähigkeitist nicht gleich Berufsunfähigkeit (BU)!

Wenn Du nachhaltig nicht mehr Deiner derzeitigen beruflichen Tätigkeit nachgehen kannst und eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen hast, dann kannst Du als gegen BU-Versicherter* Recht auf Berufsunfähigkeitsrente haben. Mehr zudem Unterschied zwischen AU und BU findest Du hier.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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