Ansprüche bei Arbeitsunfall auf dem Arbeitsweg

Du bist früh morgens mit dem Auto auf dem Weg zur Arbeit und erleidest einen Wildunfall – kein Gedankenspiel, das man gerne durchgeht, das aber schnell zur Realität werden kann. Auch Du trägst erhebliche Verletzungen davon und wirst auf der Arbeit längere Zeit ausfallen. Überforderung und Hilflosigkeit überkommen Dich in dieser Situation, zumal Du unsicher bist, ob und in welcher Höhe Dir nun Dein Gehalt weitergezahlt wird. Welche Rechte hast Du, wenn sich auf dem direkten Weg zur Arbeit ein Unfall ereignet?

Was ist ein Arbeitsunfall?

Wenn Dich als versicherter Arbeitnehmer* im Zusammenhang mit Deiner beruflichen Tätigkeit ein von außen einwirkendes Ereignis zufällig und plötzlich schädigt, dann hattest Du einen Arbeitsunfall, der Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auslöst. Du begibst Dich beispielsweise mit Deinem Fahrrad auf den Weg zur Arbeit und Dich fährt ein Auto an.

Der gesetzliche Versicherungsschutz kann für Dich als Arbeitnehmer* auch während Betriebsveranstaltungen und auf unmittelbarem Arbeitsweg gelten. Unfälle während privater Tätigkeiten, wie während des Besuchs im Fitnessstudio auf dem Arbeitsweg oder die privat organisierte Feier mit den Arbeitskollegen*, gelten im Umkehrschluss nicht als Arbeitsunfälle.

Es kann eine Arbeitsunfähigkeit, kurz AU, auf einen Betriebsunfall folgen. AU heißt, dass Du Deiner versicherten Tätigkeit vorübergehend gar nicht mehr oder nicht mehr in ausreichendem Maße nachgehen kannst, Du also arbeitsunfähig bist.

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Was ist ein Wegeunfall? 

Nicht nur Unfälle während der Arbeitszeit können als Arbeitsunfall gewertet werden. Wenn Dir ein Unfall auf dem unmittelbaren Weg zur oder von der Arbeit beziehungsweise einer Betriebsveranstaltung passiert, dann liegt ein besonderer Fall des Arbeitsunfalles vor: der Wegeunfall.

Der Wegeunfall kann unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsunfall gewertet werden, nämlich dann, wenn Umwege zu privaten Zwecken nicht angetreten wurden, sondern nur der direkte Arbeitsweg. Private Erledigungen wie der Einkauf nach der Arbeit fallen also nicht unter den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz. Das Abholen Deines Kindes auf dem Weg nach Hause kann aber als Sonderfall durch den gesetzlichen Unfallschutz abgedeckt sein. 

Mann liegt auf dem Boden. Neben ihm liegt ein E-Roller und ein Auto steht neben ihm.

Welche Wege sind versichert?

Damit der gesetzliche Versicherungsschutz greift, muss der Unfall auf unmittelbarem Weg von oder zur Arbeit geschehen. Ein auf Dich von außeneinwirkendes, nicht vorhersehbares Ereignis muss außerdem ursächlich für Deine gesundheitlichen Schäden sein. Wenn der Unfall auf Umwegen geschieht, kann er aber unter bestimmten Bedingungen auch als Arbeitsunfall gewertet werden. Ein Beispiel ist eine Umleitung auf dem Weg von oder zu Deiner beruflichen Tätigkeit.

Umwege, die Du aus privaten Gründen bestreitest, um einer eigenwirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, sind im Umkehrschluss aus dem gesetzlichen Versicherungsschutz ausgenommen. Ein Beispiel ist der private Einkauf auf dem Heimweg nach der Arbeit, nach welchem Du Dich dann endgültig auf den Weg nach Hause machst. Hier erleidest Du einen Autounfall.

Hierbei kann auch der Weg zu einem anderen Arbeitsplatz als im Betrieb eingeschlossen werden. Wenn Du im Homeoffice in der Wohnung arbeitest oder von einem anderen mobilen Arbeitsplatz aus, dann können Ansprüche auch gelten.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Wer zahlt bei einem Wegeunfall als Arbeitsunfall?

Du bist als Arbeitnehmer* gegen einen Betriebsunfall auf dem Weg von oder zu der versicherten Tätigkeit und gegen eine möglicherweise darauffolgende AU versichert. Zunächst erhältst Du bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*. 

Danach erhältst Du als Arbeitnehmer* und somit als gegen einen Arbeitsunfall versicherte Person bis zu 78 Wochen lang Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Unfallversicherungsträger die Berufsgenossenschaften beziehungsweise bei Angestellten* des öffentlichen Dienstes die Unfallkassen sind.

Du kannst im chronologischen Anschluss an das Verletztengeld auch Recht auf eine Verletztenrente haben, wenn der Berufsgenossenschaft bestehende Ansprüche nachgewiesen werden können. Für diese ist nämlich ebenfalls die jeweilige Berufsgenossenschaft als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung zuständig.

Meistens hast Du in Zusammenhang mit einem Wegeunfall keine Ansprüche auf Schmerzensgeld in Verbindung mit Deiner Arbeit. Du hast Ansprüche, wenn Deine Schädigung willentlich und bewusst herbeigeführt wurde und sozusagen „kein Unfall“ war. Absicht oder Fahrlässigkeit muss für eine Chance auf Schmerzensgeld also die Schädigung bedingen.

Nahaufnahme eines Arztes mit einem Stethoskop in der Hand.

Wie solltest Du nach einen Wegeunfall verfahren?

Wie nach jedem Arbeitsunfall solltest Du auch nach einem Wegeunfall zur Behandlung zunächst einen Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*, aufsuchen. Eine Liste dieser findest Du auf der Website der DGUV. Der D-Arzt* sollte Dir für den späteren Nachweis beim Arbeitgeber* und der gesetzlichen Unfallversicherung unbedingt eine AU-Bescheinigung ausfüllen. Die AU-Bescheinigung kann später beim Beantragen der Verletztenrente noch von großer Bedeutung sein.

Möglichst unmittelbar solltest Du Deinen Arbeitgeber* über Deinen Unglücksfall informieren. Dieser wiederum meldet den Fall umgehend der zuständigen Berufsgenossenschaft. Die Frist liegt hier bei drei Werktagen, wobei insbesondere ein schwerer Gesundheitsschaden so schnell wie möglich durch Deinen Arbeitgeber* gemeldet werden sollte.

Ohne einen Antrag ausfüllen zu müssen, kannst Du Lohnfortzahlung und Verletztengeld erhalten. Die Verletztenrente musst Du aber bei der zuständigen Berufsgenossenschaft selbstständig beantragen. Hierfür solltest Du unbedingt alle möglichen Berichte und Belege, die mit dem Unfall in Verbindung stehen, aufbewahren, um Deine Chance auf Zahlung von Leistung zu erhöhen. Auf welche Einzelheiten und Fallstricke Du beim Ausfüllen des Antrags beachten musst, erklären wir Dir gerne – nutze dafür unseren Service und vereinbare ein erstes Gespräch!

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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