Ansprüche bei Arbeitsunfall während Kurzarbeit - und nun?

Inwieweit verändern sich Deine Ansprüche, wenn Dir als Arbeitnehmer* in der Zeit der Kurzarbeit ein Arbeitsunfall passiert oder eine Berufskrankheit eintritt? Welche Rechte hast Du, wenn Du während dieser Zeit arbeitsunfähig wirst oder bereits vorher arbeitsunfähig warst und es noch der Kurzarbeit bist? Erfahre hier mehr zu Deinen Rechten bei einem Arbeitsunfall.

Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit in Kurzarbeit

Grundsätzlich kannst Du als Arbeitnehmer* die gleichen Leistungen beziehen wie bei einem Arbeitsunfall, der in Zeiten des üblichen Arbeitsvolumens geschieht. Gegen einen Betriebsunfall bist du gesetzlich versichert.

Ein Betriebsunfall ist ein Dich schädigendes, von außen auf Dich einwirkendes Ereignis in Zusammenhang im Kontext Deiner Arbeit. Wenn Dir dieser in Zeiten der Kurzarbeit passiert, stehen Dir folgende Leistungen zu:

  • Lohnfortzahlung: Sechs Wochen nach Unfall wird Dir als Arbeitnehmer* weiterhin Dein Arbeitsentgelt (Lohn und/ oder Gehalt) von Deinem Arbeitgeber* ausgezahlt.
  • Steuerfreies Verletztengeld: Bis zu 78 Wochen nach einem Unfall, der in Verbindung mit Deiner Arbeit steht, kann Dir ab der siebten Woche nach dem Arbeitsunfall ein Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung beziehungsweise Unfallkasse ausgezahlt werden. Es wird Dir als Arbeitnehmer* also nicht vom Arbeitgeber* gezahlt. Träger der gesetzlichen Unfallversicherungen sind die Berufsgenossenschaften, kurz BG. 
  • Das Verletztengeld ist nicht das Gleiche wie das Krankengeld der Krankenkasse. Verletztenrente: In dem Fall, dass Recht auf Verletztenrente aufgrund einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 % besteht, kannst Du als Mitarbeiter* in einem Betrieb bei der zuständigen BG Verletztenrente beantragen. Dieses Recht hast Du ab der 78. Woche nach dem Unfall.

Wenn Du wegen der beruflichen Tätigkeit krank, gegebenenfalls auch arbeitsunfähig geworden bist und sich der Gesundheitsschaden über einen längeren Zeitraum entwickelt hat, leidest Du an einer Berufskrankheit. Dir stehen bei einer Berufskrankheit (BK) die gleichen Leistungen durch Arbeitgeber*, gesetzliche Unfallversicherung und gesetzliche Krankenkasse wie bei einem Arbeitsunfall zu.

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Home-Office und mobiles Arbeiten – Deine Ansprüche 

Home-Office hat in der Arbeitswelt erheblich an Bedeutung gewonnen. Wenn Dir im Home-Office oder auch auf dem direkten Weg von oder zur versicherten Tätigkeit ein Unfall passiert, kannst Du Ansprüche auf Leistungen bei einem Arbeitsunfall zum Beispiel auf das fortzuzahlende Arbeitsentgelt durch Deinen Arbeitgeber*, haben. Dieses wird am Kurzarbeitergeld bemessen. Das Arbeiten am mobilen Arbeitsplatz ist genauso gesetzlich versichert.

In einer Halle voller Pakete sehen wir aus der Vogelperspektive einen Mann auf dem Boden liegen. Daneben befindet sich ein Gabelstapler.

Höhe der Leistungen

Die Lohnfortzahlung ist in Zeiten von Kurzarbeit in der Höhe von Deinem Gehalt abhängig. Du erhältst als Arbeitnehmer* bei Arbeitsunfähigkeit vom ersten Tag nach dem Unfall an bis maximal zur einschließlich sechsten Woche die Entgeltfortzahlung pro Monat durch Deinen Arbeitgeber*. Der Betrag der Entgeltfortzahlung ist während der Kurzarbeit angepasst an das Gehalt in der Kurzarbeit.

Zusätzlich zur Lohnfortzahlung wird Dir Krankengeld durch die Krankenkasse in Höhe des Kurzarbeitergeldes gezahlt. Dieses Kurzarbeitergeld hättest Du eigentlich in den Stunden, in welchen Du ausgefallen bist, bekommen.

Verletztengeld erhältst Du nach den sechs Wochen Lohnfortzahlung. Es wird nach dem Arbeitsentgelt, dass Du regelmäßig vor Arbeitsausfall bezogen hast, berechnet. Die Verletztenrente kann danach beantragt werden. Sie wird ebenso auf Basis des regelmäßig bezogenen Arbeitsentgeltes berechnet.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Weiterführende Informationen

Wie beantragst Du als Mitarbeiter* Deine Dir zustehenden Leistungen bei Krankheiten oder anderen Schädigungen, die im Zusammenhang mit Deiner Tätigkeit im Betrieb stehen? Benötigst Du ärztliche Bescheinigungen? Wie errechnet sich die Lohnfortzahlung, das Verletztengeld und die Verletztenrente in Deinem Fall? Werden Dir die Leistungen nach Kündigung weiterhin ausgezahlt?

Antworten auf diese Fragen findest du in den verschiedenen Artikeln auf unserer Website. Wir erklären die genaue Definition eines Arbeitsunfalls sowie die Definition einer Berufsunfähigkeit. Wie Du Deine Ansprüche bei einem Arbeitsunfall durchsetzen kannst, erklären wir Dir genauso wie das Thema Arbeitsunfähigkeit und Deine Ansprüche bei COVID-19 als Arbeitsunfall oder Berufskrankheit.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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