Arbeitsunfall während der Probezeit

Du bist ein in der Produktion beschäftigter Arbeitnehmer*, befindest Dich in der Probezeit und Deine Brille wird während der beruflichen Tätigkeit beschädigt. Der Unfallversicherungsträger bezahlt Dir gegebenenfalls den Schaden, der im neuen Job entstanden ist.

Dir stehen bei einem Arbeitsunfall beziehungsweiseeiner Berufskrankheit und auch bei darauffolgender Arbeitsunfähigkeit während der Probezeit die gleichen Leistungen zu wie einem Angestellten*, der schon mehrere Jahre in dem Unternehmen arbeitet und die Probezeit bereits überstanden hat. Können diese Ansprüche auch nach Kündigung gelten? Was gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag? Erfahre hier mehr.

Leistungen bei Arbeitsunfall während der Probezeit

Wenn Dir als Arbeitnehmer* während der Probezeit ein Unfall in Zusammenhang mit Deiner Arbeit durch ein unvorhergesehenes, von außen einwirkendes Ereignis widerfährt, dann hast Du bei Arbeitsunfähigkeit zunächst Recht auf sechs Wochen Lohnfortzahlung Durch Deinen Arbeitgeber*. Dies gilt, solltest du mindestens vier Wochen und nicht erst den ersten Tag im Betrieb tätig sein. In diesem Fall ist vorausgesetzt, dass Deine Probezeit so lange geht. Wenn Du mindestens einen Monat im Betrieb tätig bist, dann erhältst Du die Lohnfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit. Du bekommst Dein volles Gehalt weiter ausgezahlt. Das gilt auch in der Probezeit, wenn Du schon vier Wochen im Unternehmen angestellt bist.

Nach der sechsten Woche nach Unfall erhältst Du keine Lohnfortzahlung von Deinem Arbeitgeber* mehr, dafür aber Verletztengeld durch die zuständige Berufsgenossenschaft beziehungsweise Unfallkasse in Höhe von 80 % Deines Bruttoentgeltes. 

Wenn Unfallfolgen verbleiben, die eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 % verursachen, hast Du Chance auf Verletztenrente. Einen Rentenanspruch hast Du frühestens nach dem Verletztengeld. Dieses wird Dir maximal 78 Wochen nach Unfall ausgezahlt. Die Verletztenrente musst Du bei dem zuständigen Unfallversicherungsträger beantragen. 

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Besteht Recht auf Leistung, wenn ich gekündigt wurde?

Kann Dich als Arbeitnehmer* Dein Arbeitgeber* überhaupt aufgrund eines Arbeitsunfalles kündigen? Die Kündigung Deines Arbeitsvertrages durch Deinen Arbeitgeber* aufgrund eines Krankheitsfalles ist nicht sittenwidrig, auch wenn die Kündigung wegen einer Krankheit, die mit Deiner beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang steht, passiert. Eine Kündigung bei Arbeitsunfähigkeit ist möglich, wenn dafür die passenden Gründe vorliegen.

Wenn Dich Dein Arbeitgeber* wegen Deiner Arbeitsunfähigkeit kündigt, dann hast Du Recht auf Lohnfortzahlung über die Kündigungsfrist hinaus, sofern Du weiterhin arbeitsunfähig bist. Das musst Du beweisen können. Ist die Kündigung aus einem anderen Grund geschehen, dann hast Du nur das Recht auf Lohnfortzahlung bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Du erhältst dann für den Zeitraum nach Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses, in dem Dir eigentlich Dein Gehaltfortgezahlt werden würde, als Ersatz Krankengeld von der gesetzliche Krankenkasse in Höhe von 70 % Deines Bruttoentgeltes. Ein Arbeitsunfall sollte keine Auswirkung auf Deine Kündigungsfrist haben, sofern kein Fehlverhalten Deinerseits vorliegt, das die Kündigung begründen könnte.

Wenn der Unfall während eines noch bestehenden Arbeitsverhältnisses passiert, dann hast Du neben Lohnfortzahlung maximal 78 Wochen Anspruch auf Verletztengeld gezahlt nach Ablauf der sechs Wochen Lohnfortzahlung durch Deinen Arbeitgeber*. Das Geld wird Dir auch nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist von der gesetzlichen Unfallversicherung, deren Träger die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ist, ausbezahlt. Auch eine fristlose Kündigung, gegebenenfalls aus verwerflichem Motiv, was zum Beispiel ein Fehlverhalten Deinerseits sein kann, schließt die weitere Zahlung der Leistungen nach Kündigung und Ende des Beschäftigungsverhältnisses nicht aus.

Wir sehen die Hände mehrerer Personen, die an einem Tisch sitzen und sich Berichte anschauen.

Durchsetzung der Leistungen bei Arbeitsunfall in der Probezeit

Du musst nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt*, kurz D-Arzt*,aufsuchen, der Dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz AU-Bescheinigung, ausstellt. Hier wird auch die voraussichtliche Dauer Deiner Arbeitsunfähigkeit eingeschätzt. Parallel dazu solltest Du den Arbeitsunfall Deinem Arbeitgeber* so schnell wie möglich mitteilen, sodass dieser sie unter Einhaltung einer Frist von drei Tagen dem Unfallversicherungsträger melden kann. Einen schweren Arbeitsunfall muss Dein Arbeitgeber* hingegen unmittelbar melden.

Entgeltfortzahlung, gezahlt durch den Arbeitgeber*, und Verletztengeld, gezahlt durch den Unfallversicherungsträger beziehungsweise Krankengeld, gezahlt durch die Krankenkasse, musst Du als Arbeitnehmer* nicht beantragen. Die Verletztenrente musst Du jedoch selbstständig bei der gesetzlichen Unfallversicherung beantragen. Gegen eine Ablehnung des Antrages auf Verletztenrente kannst Du vorgehen. Wir bieten Dir ein Netzwerk aus medizinischen und juristischen Experten* und tragen die Kosten für Dich.

Du hast Fragen zu Arbeitsunfall & Berufsunfähigkeit?

Befristetes Arbeitsverhältnis versus unbefristeten Arbeitsvertrag

Die Lohnfortzahlung beziehungsweise das Verletztengeld wird Dir weiter ausgezahlt, bis Dein Beschäftigungsverhältnis endet, solltest Du nicht wegen Deiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt worden sein. Danach wird Dir als Ersatz das Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt.

Auch das Verletztengeld (bei Arbeitsunfähigkeit) und gegebenenfalls die Verletztenrente stehen Dir im Anschluss weiterhin zu. Für die Verletztenrente musst Du nicht mehr arbeitsunfähig sein.

* Wir als Pro:Tec Solutions sprechen Dich als Menschen an und helfen Dir so, wie Du bist. Ob Du dich als Mann, Frau oder Non-Binary identifizierst - dieser Text ist an Dich gerichtet. Wir wollen komplexe Themen möglichst einfach und verständlich für Dich aufbereiten. Deswegen verwenden wir in diesem Texten für eine bessere Lesbarkeit die männliche Form.

Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar.

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